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Ladendiebstahl unter 10 Euro

22. Dezember 2022 17:31 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


14:16

Hallo. Folgende Situation:
Ich war in einem Baumarkt um meinen Akkuschrauber den ich auf Garantie repariert bekommen habe abzuholen.
Ich habe mich zu erst an der Information gemeldet und mir wurde gesagt wo ich hin sollte. Ich bin dann zu erst in die Werkzeug Abteilung gegangen weil ich noch Imbusschlüssel für meinen Scooter (den ich dabei hatte) gebraucht habe mit der Absicht zu kaufen. Dort habe ich nach imbusschlüsseln gesucht und am escooter ausprobiert ob der auch passt. nach dem ich was passendes gefunden hatte, habe ich noch einen zweiten imbusschlüssel gefunden der aber günstiger war. Jedoch war dies in einem 3er set. Den konnte ich aber so raus nehmen und ausprobieren. da ich aber nicht das ganze set gebraucht habe habe ich den einzelnen auch mitgenommen und war auf dem Weg zur Werkzeug Information um zu fragen ob es den auch einzeln gibt. An der Information habe ich den Herren getroffen bei dem ich den Akkuschrauber (wert 200 Euro ) nach Beratung gekauft und später reklamiert habe und habe ihn noch mal nach dem Akkuschrauber gefragt. Er sagte ich muss zur Warenausgabe. Also habe ich mich auf den Weg zur warenausgabe gemacht und ab da nahm alles seinen Lauf. ich hatte die zwei Imbusschlüssel noch in der Hand und hatte nach dem Gespräch vergessen wegen dem imbusschlüssel zu fragen aber hatte es in der Hand auch während dem Gespräch. Bei der Warenausgabe habe ich dann mit einem zweiten Kollegen gesprochen wegen dem akkuschrauber. Er ist dann rein gegangen um den Schrauben zu holen. Ich habe während dessen gewartet mit den imbusschlüssel in der Hand und habe mich etwas umgesehen. Dann nach paar Minuten sah ich ihn von weitem schon kommen mit einem Paket in der Hand. Da ich den Scooter ja ständig mitgeschoben habe und der Mitarbeiter mit einem Paket kam habe ich die Schlüssel in die linke Jacken Tasche gesteckt um das Paket entgegen zu nehmen. Der Mitarbeiter sagte mir ich müsste bitte an die Information gehen am Eingang und mir das quittieren lassen. Also ich mit Paket und escooter an die Information. Dort habe ich ca 10-15 Minuten gewartet und in der Zeit total vergessen das ich noch die Schlüssel in der Jacke habe. das ist so dumm von mir gewesen. Wirklich ich schäme mich zu tiefst. Nach der warte Zeit habe ich dann die Quittierung für den Akkuschrauber bekommen und wurde dann raus gelassen. Ich war gerade zwei Meter an der Info vorbei und wurde von einem Herren festgehalten. Im gleichen Moment habe ich gesagt oh nein ich habe die imbusschlüssel vergessen. ich musste ins Büro und er hat gesagt ich müsse 50 Euro zahlen als Bearbeitungsgebühr was ich auch gemacht habe und 1 Jahr Hausverbot. Die imbusschlüssel hätte ich auch noch bezahlt aber nach den 50 Euro habe ich es dann sein gelassen und die Sachen zurück getan wo sie her waren. Der Detektiv sagte zu mir das ich post von der Polizei bekommen werde wegen einer Anzeige. Jetzt habe ich nur folgende Befürchtung. Ich bin bis jetzt nie mit Diebstahl oder Raub etc. in Berührung gekommen. Und hatte auch keine weiteren Vorstrafen. Allerdings hatte ich leider Gottes Anfang des Jahres einen schweren Verkehrsunfall den ich verschuldet habe wobei leider ein Mensch verstorben ist. Die Gerichtsverhandlung ist in 8 Wochen. Dort werde ich wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden. Jetzt ist meine Angst womit darf ich wegen dem Diebstahl rechnen ? Das macht mir große Angst das es mir alles komplizierter macht und ich ins Gefängnis muss. Die imbuss Schlüssel hatten einen gesamt Wert von Ca 8 Euro. Ich bin für eine Antwort dankbar.

22. Dezember 2022 | 18:42

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

nach meiner Einschätzung liegt Ihrerseits keine strafbare Handlung vor, da Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben. Dazu müssten Sie die Absicht gehabt haben den Inbusschlüssel zu stehlen. Dies war, nach Ihrer Schilderung, bei Ihnen nicht der Fall und damit fehlt es an einem notwendigen Merkmal des Diebstahls. Da es einen fahrlässigen Diebstahl nicht gibt, haben Sie sich nicht strafbar gemacht.

Aber selbst wenn man Ihnen nicht glauben sollte, läge bei Ihnen "nur" Diebstahl geringwertiger Sachen vor, der entsprechend gering betraft werden würde.

Da Sie nicht einschlägig vorbestraft sind, wird das Verfahren wahrscheinlich eingestellt werden. Möglicherweise gegen eine Zahlung im niedrigen dreistelligen Bereich, je nach Höhe Ihres Einkommens.

Um sicher zu gehen, sollten Sie, wenn Sie den Anhörungsbogen von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Verteidigung beauftragen um Akteneinsicht zu nehmen und dann darauf hinzuwirken, dass das Verfahren eingestellt wird.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.

Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.

Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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Rückfrage vom Fragesteller 22. Dezember 2022 | 19:04

Vielen Dank erst mal für die Information. Aber wird der Fall wegen Diebstahls meine Gerichtsverhandlung wegen fahrlässiger Tötung beeinflussen? Die Verhandlung ist ja in 8 Wochen. Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Dezember 2022 | 14:16

Sehr geehrter Fragesteller,

die Hauptverhandlung wegen der fahrlässigen Körperverletzung wird voraussichtlich durch das Ermittlungsverfahren wegen des vorgeworfenen Diebstahls nicht beeinflusst werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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