Sehr geehrter Fragesteller,
nach meiner Einschätzung liegt Ihrerseits keine strafbare Handlung vor, da Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben. Dazu müssten Sie die Absicht gehabt haben den Inbusschlüssel zu stehlen. Dies war, nach Ihrer Schilderung, bei Ihnen nicht der Fall und damit fehlt es an einem notwendigen Merkmal des Diebstahls. Da es einen fahrlässigen Diebstahl nicht gibt, haben Sie sich nicht strafbar gemacht.
Aber selbst wenn man Ihnen nicht glauben sollte, läge bei Ihnen "nur" Diebstahl geringwertiger Sachen vor, der entsprechend gering betraft werden würde.
Da Sie nicht einschlägig vorbestraft sind, wird das Verfahren wahrscheinlich eingestellt werden. Möglicherweise gegen eine Zahlung im niedrigen dreistelligen Bereich, je nach Höhe Ihres Einkommens.
Um sicher zu gehen, sollten Sie, wenn Sie den Anhörungsbogen von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Verteidigung beauftragen um Akteneinsicht zu nehmen und dann darauf hinzuwirken, dass das Verfahren eingestellt wird.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
PS.: Wenn Sie diese Antwort bewerten, helfen Sie mit, diesen Service transparenter und verständlicher zu gestalten.
Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
E-Mail:
Vielen Dank erst mal für die Information. Aber wird der Fall wegen Diebstahls meine Gerichtsverhandlung wegen fahrlässiger Tötung beeinflussen? Die Verhandlung ist ja in 8 Wochen. Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
die Hauptverhandlung wegen der fahrlässigen Körperverletzung wird voraussichtlich durch das Ermittlungsverfahren wegen des vorgeworfenen Diebstahls nicht beeinflusst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt