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Kurze einfache Frage

| 4. Dezember 2007 12:29 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Diese Frage kann einfach in einem Satz beantwortet werden und bedarf keiner großartigen Begründung.

Nun zur Frage:

Wie hoch sind die Gerichtsgebühren wenn ich beim Landgericht eine einstweilige Verfügung beantragen möchte Gegenstandswert 15000 Euro.(der Anwalt wurde schon bezahlt geht um die reinen Gerichtskosten).Die EV ist im UWG angesiedelt , falls das eine Rolle spielt.

4. Dezember 2007 | 12:46

Antwort

von


(919)
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihre kurze, einfache Frage möchte ich gerne ebenso kurz und einfach beantworten:

Für das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz fällt gem. Nr. 1410 KV GKG eine 1,5 Verfahrensgebühr an.

Bei einem Streitwert von 15.000 EUR ergibt dies einen Betrag von € 363.

Entscheidet das Gericht durch Urteil oder ergeht ein Beschluß nach § 91 a oder § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO , erhöht sich die Gebühr um das Doppelte auf den 3fachen Satz, so daß also € 726 an die Gerichtskasse gehen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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