Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Kündigungverzicht abbrechen

10. September 2018 10:43 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Guten Tag,

Wir haben eine gemietete Wohnung gekauft, da steht ein beideseitige Kündigungsverzicht bis Ende Juni. Wir wohnen selbst zur Zeit in einer Mietwohnung von Universitätgasthaus und erwarten unseres erste Kind in Januar. Da wir nicht mit dem Baby im Gasthaus wohnen dürfen, möchten wir gerne unsere Eigentumswohnung selbst nutzen. Ich möchte fragen, ob es möglich wäre das Kündigungsverzicht zu abbrechen, z.B. falls wir und die Mieter beide es akzeptieren? Andererseits steht im Mietvertrag der Name von der Mieterin und Ihrer Mutter aber jetzt wohnt die Mieterin mit einer anderen mietbewohnerin in der Wohnung zum WG, deren Name nicht im Mietvertrag steht. Kann dieser Fall als sonderkündigung genutzt werden?

Mit freundlichen Grüßen,
Sarah A

10. September 2018 | 12:29

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

sofern der Mieter ebenfalls einverstanden ist, kann der Kündigungsverzicht aufgehoben werden. Es ist dafür aber die Zustimmung der Mieter erforderlich, die im Mietvertrag stehen. Das sollte dann schriftlich erfolgen.
Andernfalls wäre ein Sonderkündigungsrecht hier nicht einschlägig, da dies nur dann gelten würde, wenn Sie akut von Obdachlosigkeit bedroht wären.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(3567)

Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER