Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Zunächst sei darauf hingewiesen, dass Kauf nicht Miete bricht. Der Käufer tritt also in den bestehenden Mietvertrag ein, für Sie ändert sich zunächst nichts.
Eine Kündigung (beispielsweise wegen Eigenbedarf) ist daher an die gesetzlichen Fristen gebunden. Wohnen Sie mehr als 8 Jahre in der Wohnung beträgt die Kündigungsfrist neun Monate (§ 573 c Abs. 1 BGB
).
Ich hoffe, Ihre Frage damit umfassend beantwortet zu haben. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 23.03.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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23.03.2019
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12:35
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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