Ich möchte mein Arbeitsverhältnis kündigen, jedoch gibt es an unserem Arbeitsplatz, welcher auch Sitz der Gesellschaft ist, keinen mir Vorgesetzten. Unser Geschäftsführer existiert quasi "nur auf dem Papier" und arbeitet eigentlich bei unserer Muttergesellschaft in den Niederlanden, ich führe als ranghöchster Mitarbeiter das Büro in Deutschland ohne Anwesenheit des Geschäftsführers.
Frage: "Vereitele" ich die Kenntnisnahme der Kündigung durch den Geschäftsführer etwa, wenn ich diese "nur" in meinem Büro am Stichtag zustelle/zustellen lasse, da ich weiß das er nie da ist und sie ihm erst (zeitverzögert) weitergeleitet werden muss? Oder zählt ganz stumpf der Sitz der Gesellschaft und er muss für solche Fälle sicherstellen, dass er (umgehend) informiert wird?
Terminlich wird gerade alles knapp, daher ist fristgerechte Zustellung in Holland oder die persönliche Abgabe dort eher nicht möglich.
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses muß schriftlich erfolgen. Das folgt aus § 623 BGB
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Nach Ihrer Schilderung handelt es sich bei "Ihrem" Betrieb um den Geschäftssitz der deutschen Niederlassung. Damit hat die Kündigung auch dort zugestellt zu werden.
2.
Folgende Verfahrensweise schlage ich vor:
Sie schicken ein Kündigungsschreiben, das den Hinweis enthält, daß die Kündigung aus Beweisgründen auch an die Muttergesellschaft in den Niederlanden gesandt werde, per Einschreiben mit Rückschein an die Geschäftsstelle, in der Sie tätig sind.
Ein zweites Kündigungsschreiben senden Sie an die Muttergesellschaft in den Niederlanden, versehen mit dem Hinweis, daß ein zweites Kündigungschreiben aus Beweisgründen auch an die deutsche Niederlassung gesandt worden sei.