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Kündigung des Arbeitsplatzes

18. Juni 2019 14:10 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo. Ich hab eine Frage: ich habe am 14.06.2019 mein Arbeitsverhältnis gekündigt. Nach meinen Recherchen habe ich eine Kündigungsfrist von 28 Tagen. Dann müsste doch der letzte Arbeitstag der 12.07.2019 sein. Oder hab ich mich verrechnet oder getäuscht? Liebe Grüße K. Albers

18. Juni 2019 | 14:31

Antwort

von


(345)
Bosestraße 9
08056 Zwickau
Tel: 0375/35313120
Web: https://www.ra-lars-winkler.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,


Lassen Sie mich Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Sie haben richtig gerechnet. Eine Frist von 28 Tagen oder vier Wochen endet, wenn die Kündigung am 14.6.2019 beim Arbeitgeber zugegangen ist, mit dem Ablauf des 12. Juli 2019. Entscheidend ist dabei, dass die Kündigung auch an diesem Tage wirklich zugegangen ist. Auf das Datum auf dem Kündigungsschreiben kommt es nicht an.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Lars Winkler

ANTWORT VON

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