Sehr geehrte Ratsuchender,
hier ist Ihnen dringend zu empfehlen, zunächst Kontakt mit der BfA aufzunehmen, dort das Formular für den Arzt zu holen und von diesen ausfüllen zu lassen.
Besprechen Sie die Problematik mit dem Sachbearbeiter der BfA. Nur so können Sie mögliche Sperrzeiten mit den negativen Folgen dann vermeiden.
Denn bei einer Eigenkündigung müssen Sie darlegen und auch nachweisen, dass eine Weiterbeschäftigung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist, was dann mittels Arztbericht erfolgen kann, aber eben auch vorab mit der BfA geklärt werden muss.
Kündigen Sie selbst ohne diese vorherige Aufklärung oder schließen Sie einen Aufhebungsvertrag (wohlmöglich unter Verkürzung der Kündigungsfrist) ab, wird die Sperrzeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhängt werden. Daher machen Sie den Termin bei der BfA, lassen Sie sich alle Formulare geben, die der Arzt dann ausfüllen muss.
Sicherlich sollten Sie sich dann auch arbeitslos melden, wobei ich allerdings dann Probleme sehe, wenn Sie auf Dauer arbeitsunfähig sind; Sie werden dann vermutlich für sechs Wochen Arbeitslosengeld bekommen, danach dann Karnkengeld von der Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
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