Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Ich hoffe, zu einer schnellen Klärung Ihres Falles beitragen zu können. Zur Lösung:
1., 2., 3. Bei einer Erstberatung soll der Anwalt eine zuverlässige Information zu einer konkreten Rechtsfrage geben. Beispiel: Die Rechtslage zum Bestehen eines Provisionsanspruches. Ein Schreiben oder ein weiterführendes Geschäft beinhaltet das nicht, auch kein schriftliches Gutachten.
Bei der Erstberatung eines Rechtsanwaltes gibt es seit dem 1.7.2006 keine gesetzliche Gebühr mehr. Vielmehr handelt der Rechtsanwalt mit ihnen eine Gebührenvereinbarung aus. Einige rechnen dabei auf Stundensatzbasis ab, andere pauschal, wie andere orientieren sich an der früheren gesetzlichen Gebühren in Verbindung mit dem Gegenstandswert. Meistens hat ohne Händegegenstandswert eine gewisse Bedeutung bei Vereinbarung der Gebühren. Daher kann ich Ihnen die genauen Kosten hier nicht sagen. Allerdings erkenne ich, dass Sie gewerblich Arbeiten. Außerdem ist der Gegenstandswert voraussichtlich nicht gerade gering. Vor diesem Hintergrund wird die Beratung sicherlich einen dreistelligen Betrag ausmachen. Allerdings besteht die Möglichkeit, diese Gebühr auf ein späteres Geschäft vollumfänglich oder teilweise anzurechnen.
Für Rückfragen stehe ich natürlich im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung. Ist eine weitere, Vertretung gewünscht, kontaktieren Sie mich einfach über die untenstehende E-Mail! Ich mache Ihnen dann gerne ein Angebot!
Mit freundlichen Grüßen
RA Hellmann
Burgwedel 2007
mail(at)<image> </image>anwaltskanzlei-hellmann.de
Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Gerade geringfügige Modifikationen des Sachverhalts können völlig abweichende rechtliche Ergebnisse bedingen! Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!