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Küchenaufbau mit drei Nachbesserungsterminen / Schadenersatzanspruch

19. Juli 2021 12:45 |
Preis: 45,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Aufbau einer bestellten Küche konnte zum vereinbarten Aufbautermin nicht abgeschlossen werden, da Teile nicht mitgeliefert wurden. Beim zweiten Termin wurden erneut Teile falsch mitgeliefert und der Küchenaufbau konnte wieder nicht abgeschlossen werden. Ein weiterer Mangel (die Herdplatte wurde nicht komplett angeschlossen, es musste ein Qualitäsbeauftragter des Küchengeschäfts kommen, um sich das, was angeschlossen war, anzusehen). Ein weiterer Termin für die Restlieferung steht noch aus.

Ich bin Angestellte und habe eine 40-h-Woche. Ich musste mir extra frei nehmen, um anwesend sein zu können bei der Nachbesserung. Das wäre nicht nötig gewesen, wenn bei der ersten Lieferung alles korrekt gelaufen wäre. Es handelt sich um den größten Küchenanbieters in Nds.

Welchen Anspruch kann ich ggü. dem Küchengeschäft rechtlich stellen für die extra frei Zeit, die ich mir nehmen musste, damit die Küche fertig wird. Was sie immer noch nicht ist. Abgesehen von den vielen Telefonaten und E-Mails und der Zeit, die ich dafür zusätzlich investieren musste. (Mittlerweile kommuniziere ich nur noch über die Geschäftsleitung, da ich anders keinen erreichen konnte) Muss ich das so hinnehmen? Der Küchenhersteller hat mir einen Schadenersatz zugesichert, nach Fertigstellung. Ich habe allerdings erfahren, von Bekannten und aus Foren, dass man mit nur einem Gutschein von 50 Euro rechnen kann. Für das Küchengeschäft ist es Routine, dass etwas schief läuft. Da erwähnten leider auch die Küchenaufbauer.

Ich erwarte mind. einen fairen Schadenersatz für diese Zeit.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
M.

19. Juli 2021 | 14:19

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

zwei Nachbesserungsversuche müssen hingenommen werden. Das bedeutet, dass in dieser Hinsicht auch kein Schadensersatz möglich ist, wenn allerdings ein dritter Termin notwendig sein sollte, könnten Sie Schadensersatz in Höhe der Vergütung für einen jeweiligen Urlaubstag nehmen und könnten auch den Mehraufwand in Höhe von 15 € pro Stunde für Tätigkeiten zur weiteren Abwicklung der Küche in Rechnung stellen (Alles im Rahmen dann der Minderung). Hier sollten Sie aber in jedem Fall einen Stunden Zettel als Nachweis schreiben.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


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