Guten Tag,
bezugnehmend auf Ihre Anfrage möchte ich Ihnen den rechtlichen Rahmen zu Ihrer Situation erläutern:
1. Strafrechtliche Risiken
Durch die Angabe falscher Informationen im Rahmen der Kreditbeantragung kommt grundsätzlich der Tatbestand des Eingehungsbetruges (§ 263 StGB) in Betracht.
• Ein solcher liegt vor, wenn der Kreditgeber aufgrund unzutreffender Angaben zum Abschluss eines Kreditvertrages veranlasst wird und hierdurch ein Vermögensschaden oder zumindest ein erhöhtes Ausfallrisiko entsteht.
• Ob es zu einem Strafverfahren kommt, hängt erfahrungsgemäß wesentlich davon ab, ob die Bank die Unrichtigkeit bemerkt und dadurch ein Schaden oder Ausfallrisiko erkennbar wird. Solange Sie Ihre Raten ordnungsgemäß bedienen, ist die Wahrscheinlichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung gering. Kommt es jedoch zu Zahlungsschwierigkeiten, steigt dieses Risiko erheblich.
2. Zivilrechtliche Folgen / Rücktrittsmöglichkeiten der Bank
Neben dem Strafrecht kann die Bank auch zivilrechtlich reagieren:
• Nach § 123 BGB wäre der Kreditvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechtbar. Die Folge wäre eine Rückabwicklung mit sofortiger Fälligkeit der gesamten Kreditsumme.
• Zudem enthalten die meisten Kreditverträge Kündigungsklauseln für den Fall unrichtiger Angaben. Erkennt die Bank die Falschangaben, kann sie den Vertrag fristlos kündigen und die sofortige Rückzahlung verlangen. Ein Rücktritt im engeren rechtlichen Sinn kommt hier also in Gestalt von Anfechtung oder außerordentlicher Kündigung in Betracht.
3. Handlungsmöglichkeiten Ihrerseits
• Ordnungsgemäße Bedienung: Zahlen Sie die Kreditraten stets pünktlich. Solange die Bank keinen Schaden erleidet, bleibt das Risiko eines Einschreitens gering.
• Tilgung durch Grundstücksverkauf: Sollten Sie den Kredit vorzeitig durch den Verkauf des Grundstücks zurückführen, entfällt das Risiko eines Schadenseintritts für die Bank. Damit sinkt auch die Wahrscheinlichkeit strafrechtlicher Schritte auf nahezu null.
• Offenlegung gegenüber der Bank: Eine freiwillige Mitteilung würde das Risiko strafrechtlich entschärfen, könnte aber sofortige Kündigung des Darlehens nach sich ziehen.
4. Zusammenfassung
Sie müssen mit folgenden Konsequenzen rechnen:
• Strafrechtlich: Möglichkeit eines Ermittlungsverfahrens wegen Eingehungsbetrugs; praktisch aber nur wahrscheinlich bei Zahlungsausfall oder wenn die Bank aktiv nachprüft.
• Zivilrechtlich: Gefahr der Anfechtung oder Kündigung des Kreditvertrags durch die Bank bei Entdeckung der Falschangaben.
Ein vollständiger Rücktritt durch die Bank ist also nicht ausgeschlossen, wird aber regelmäßig erst dann relevant, wenn der Bank durch Ihr Verhalten ein Risiko oder Schaden entsteht. Durch eine geordnete Tilgung (ggf. vorzeitig über den Verkauf des Grundstücks) können Sie das Risiko erheblich minimieren
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
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Guten Tag,
danke für Ihre Ausführung. Sie ursprüngliche Idee war, auf diesem Grundstück ein Ferienhaus zu errichten. Im Zuge dessen sollte zunächst das Grundstück gekauft und dann mittels eines Kredits beim gleichen Institut bebaut werden. Wäre es auch eine Möglichkeit (mit dem Ablauf meiner Probezeit), den Kredit für den Hausbau aufzunehmen und den bestehenden abzulösen? Ich stelle mir bei diesem Gedanken die Frage, dass beim ursprünglichen Kreditgeber die Frage aufkommt, warum ich die Anschlussfinanzierung bei einem anderen Institut machen will. Der bisher aufgenommene Kredit beträgt 70.000 €.
Danke und freundliche Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
das könnte man schon so machen, aber das ändert natürlich nichts daran, dass Sie mit Verfolgung rechnen müssen, wenn der Betrug beim 1. Kredit auffällt.
Allerdings ist das bei Rückzahlung eher selten der Fall.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke