Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Ist diese Feststellung korrekt? Und bedeutet dies, dass letztlich meine Ehefrau sowie ihrer Brüder für die Pflege aufkommen müssen?
Diese Feststellung ist korrekt und folgt auch nach § 1601 BGB
aus dem Gesetz.
Zwar geht der Grundsicherungsträger nach dem SGB XII in Vorleistung, wird aber versuchen bei den Verwandten Regress zu nehmen.
Hier ist dann im Einzelfall jeder Herangezogene individuell zu prüfen.
3.Würden meine Frau und ihre Brüder letztlich aufgrund des Mangels einer KV ihres Vaters noch deutlich mehr zahlen müssen, als sie dies müssten, wenn er eine KV etc. hätte?
Bei einer KV ist eine Pflichtpflegeversicherung enthalten. Diese zahlt dann die nach dem SGB XI entsprechend der Pflegestufe vorgeschriebenen Pflegesätze.
Da eine private KV bestand und gem. § 193 VVG
Versicherungspflicht herrscht, kann der jenige ohne Gesundheitsprüfung in den Basistarif jeder privaten Krankenversicherung wechseln.
Bei Bedürftigkeit werden die Kosten der Krankenversicherung nach § 32 Abs. 5 von der Grundsicherungsbehörde übernommen.
3.Gibt es eine bestimmte Einkommensgrenze bis zu der die Kinder von der Zahlung der Pflege befreit sind?
Das richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen der einzelnen Personen und ist auch davon abhängig, ob anderen z.B eigenen Kindern gegenüber Unerhalt geschuldet wird. Der absolute Selbstbehalt beträgt 1.500 € monatlich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 02.06.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 02.06.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen