Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Ihren Informationen nach dürfte es meiner Ansicht nach keinen Grund geben, dass Ihre Krankenkasse hier die Krankengeldzahlung verweigern kann.
Ein Verweigerungsgrund für die Krankenkasse würde nur bestehen, wenn Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit selbst zu verantworten hätten, d.h. Ihre Arbeitsunfähigkeit z.B. aus der von Ihnen geschilderten Auseinandersetzung folgen würde.
Der Grund der Kündigung stellt grundsätzlich keinen Ausschlussgrund für die Krankengeldzahlung durch die Krankenkassen dar.
Wie ich annehme führen Sie wohl bzgl. Ihrer Angelegenheit einen Kündigungsschutzprozess, so dass sich daraus auch die zeitliche Verzögerung der Krankengeldzahlung ergeben könnte.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Sven Kienhöfer
Parlerstr. 30
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel: 07171/8709925
Tel: 0178/5579635
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sven-Kienhoefer-__l103293.html
E-Mail: