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Krankengeldzahlung nach fristloser Kündigung

| 31. Januar 2007 12:03 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Seit 22.12.06 bin ich krank geschrieben. Zum 2.1.07 wurde mir fristlos gekündigt, auf Grund der Aussage eines Kollegen, dass ich ihn im Oktober vergangenen jahres tätlich angegriffen habe.
Die Krankenkasse äußerte sich mir gegenüber, dass sie kein Krankengeld bezahlen wird, wegen dem Vorwurf des tätlichen Angriffs und der darauffolgenden fristlosen Kündigung. Die Sache liegt zwischenzeitlich beim Arbeitsgericht und wird demnächst verhandelt. Meine Frage diesbezüglich: Darf die Krankenkasse die Zahlung verweigern oder müssen sie diese, egal wie das Gericht entscheidet, im Nachhinein auszahlen?

Mit freundlichen Grüßen
UweFehrmann

31. Januar 2007 | 13:40

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Ihren Informationen nach dürfte es meiner Ansicht nach keinen Grund geben, dass Ihre Krankenkasse hier die Krankengeldzahlung verweigern kann.
Ein Verweigerungsgrund für die Krankenkasse würde nur bestehen, wenn Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit selbst zu verantworten hätten, d.h. Ihre Arbeitsunfähigkeit z.B. aus der von Ihnen geschilderten Auseinandersetzung folgen würde.

Der Grund der Kündigung stellt grundsätzlich keinen Ausschlussgrund für die Krankengeldzahlung durch die Krankenkassen dar.
Wie ich annehme führen Sie wohl bzgl. Ihrer Angelegenheit einen Kündigungsschutzprozess, so dass sich daraus auch die zeitliche Verzögerung der Krankengeldzahlung ergeben könnte.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Sven Kienhöfer
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