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Kostenpfl. Download ausländ. MP3-Anbieter illegal und damit in D strafbar?

| 30. Oktober 2005 21:31 |
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Internetrecht, Computerrecht


Sehr geehrter RA,

laut diversen widersprüchlichen Aussagen in den Medien sind kostenpflichtige Downloads von russischen Anbietern wie allofmp3, mp3search oder LegalSounds entweder illegal oder rechtliche Grauzone.

Darf ich trotzdem als deutscher Privatanwender, der nur für den eigenen Bedarf (Privatkopie) diese Dateien nutzt, sie von diesen Anbietern herunterladen?

Mache ich mich in irgendeiner Form strafbar?

Darf eine Nicht-Deutsche Person in Deutschland diese Dienste nutzen?

Danke im Voraus für ihre Antwort.

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

aufgrund des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes möchte ich Ihre Frage wie folgt summarisch beantworten:

Grundsätzlich ist es so, dass im Urheberrecht das sogenannte Territorialitätsprinzip gilt. Das bedeutet, dass ein Online-Dienst für alle Länder, von denen aus ein Download möglich ist, Lizenzen erwerben muss, das heisst auch für Deutschland.

Jedoch nimmt die in Deutschland für die ausübenden Künstler und Tonträger zuständige Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) die Download-Rechte für die Tonträger nicht wahr. Dies wiederum bedeutet, dass die Download-Rechte für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht zentral vergeben werden. Ein Online-Dienst, der Downloads bereithält, die auch von Deutschland aus abgerufen werden können, muss daher mit den einzelnen Tonträgerfirmen Linzenzvereinbarungen treffen. Dies ist bei den gängigen Online-Diensten jedoch nicht der Fall.

Für den Privatnutzer ergeben sich daraus folgende Konsequenzen:
Wird eine gekaufte Musikdatei herunter geladen, so hängt die Legalität davon ab, ob eine Genehmigung des Rechteinhabers, hier insbesondere der Tonträgerfirmen, vorliegt oder ob der Download gesetzlich gestattet ist.
Da eine generelle Genehmigung der Tonträgerfirmen nicht vorliegt, könnte man den Standpunkt vertreten, dass der Privatnutzer lediglich eine nach § 53 Absatz 1 UrhG zulässige Privatkopie herstellt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich bei den angebotenen Dateien nicht um offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlagen handelt.

Was nun genau "offensichtlich" bedeuten soll, ist nicht geregelt. Klar ist, dass ein gutgläubiger Privatnutzer geschützt werden soll. Er soll nicht bei jedem download erst rechtliche Beratung benötigen, um herauszufinden, ob etwas legal oder illegal ist. Auch wenn zum Beispiel allofmp3 im Disclaimer festhält, dass die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Dienstes vom Recht des jeweiligen Landes abhängt, gibt es gute Gründe dafür, dass dadurch gegebenenfalls auftretende Zweifel an der Rechtmäßigkeit des downloads nicht mit der oben angesprochenen "Offensichtlichkeit" gleich zu setzen sind. Auf der anderen Seite ist der Kauf von Dateien ja nicht der typische Fall einer Privatkopie, vor allem, weil sich der Online-Dienst den download ja bezahlen lässt.

Allerdings wird man Entscheidungen der Gerichte abwarten müssen, um über das Kriterium der "Offensichtlichkeit" bzw. die Frage, ob man überhaupt von einer Privatkopie ausgehen kann, Klarheit zu gewinnen. Das Landgericht München I hat erst kürzlich in einer Einstweiligen Verfügung gegen allofmp3 entschieden, dass es allofmp3 verboten wird, die angebotenen Dienste auch für Nutzer aus Deutschland zugänglich zu machen. Ob diese Eintweilige Verfügung auch für den Privatnutzer Konsequenzen hat, bleibt abzuwarten.

Im Übrigen ist die Nationalität des Nutzers nicht entscheidend, es kommt allein darauf an, von wo aus die Datei herunter geladen wird.

Insgesamt bleibt also festzuhalten, dass dem Privatnutzer zum jetzigen Zeitpunkt wohl keine zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen drohen, da die Rechtslage in Deutschland nicht ganz eindeutig und wegen der zukünftig wohl kommenden Novellierungen im Urheberrecht im Fluss ist. Betonen möchte ich trotzdem, dass Sie sich bewusst sein müssen, dass Sie sich mit dem Herunterladen von Musikdateien von Deutschland aus in einer rechtlichen Grauzone befinden.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Darlegungen weiter geholfen zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Nicole Maldonado

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