Ich habe mit dem Gerichtsbeschluss von Januar 2023 das alleinige Sorgerecht bekommen, das Umgangsrecht wurde auch beschlossen. Jetzt hat der Vater des Kindes Beschwerde für beide Sachen eingereicht, was zum Kammergericht geht.
Mein Anwalt erstellte mir daraufhin eine Rechnung für elterliche Sorge, Beschwerdeverfahren Gegenstandswert 4000 Euro, die daraus an ihn zu entrichtende Verfahrensgebühr ist 550 Euro und die gleiche Summe für das Umgangsrecht, beides, also 1100 Euro als vorschussweise zu bezahlen.
Mich wundert es, dass das Beschwerdeverfahren so teuer ist und nicht als Teil des Hauptsachverfahrens (Sorge- und Umgangsrecht), das ich bereits gezahlt habe, ist.
Freue mich über eine Antwort, ob der Betrag so stimmt.
Vielen Dank.
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.
Das Verfahren in der nächsten Instanz ist eine neue Sache die auch neu vergütet wird.
In der nächsten Instanz kann auch dann von dem Regelwert (3.000€) abgewichen werden wenn in der 1. Instanz dieser Gegenstandswert zu Grunde gelegt wurde. Als Vorschusskostenrechnung ist die Forderung des Kollegen nicht zu beanstanden. Sollte ein anderer Gegenstandswert festgesetzt werden, wird dies in der Abschlussrechnung korrigiert werden.
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