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Kontopfändung - Firmenwagen

9. November 2007 15:03 |
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Insolvenzrecht


Hallo,
ich habe die Möglichkeit einen Firmenwagen mit Privatnutzung zu bekommen. Wie wird der Geldwerte Vorteil bei einer Gehaltspfändung gewertet?
Beispiel : Ich bekomme Brutto 2000,-Euro = Netto 1320,- Euro + KM-Geld für Betriebsfahrten = Auszahlung 1620,-
--> Pfändung vom Netto oder von der Auszahlung??

Wenn ich einen Firmenwagen bekomme: 2000,- + 500,-( Geldwerter Vorteil) = 2500,- Brutto = 1570,- Netto - 500,- = Auszahlung 1070,- Euro
--> Pfändung vom Netto oder von der Auszahlung?? oder dazwischen?

Es handelt sich nicht um Unterhaltsansprüche.

Besten Dank schon einmal Vorab
MFG Frank

Sehr geehrter Fragesteller,

ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Die Pfändung von Arbeitseinkommen bestimmt sich nach den §§ 850 ff ZPO . Für die Berechnung des Arbeitseinkommens gilt dabei § 850 e ZPO . Die Pfändung richtet sich dabei nach ihrem Netoeinkommen als Berechnungsgrundlage. Die private Nutzung des Dienstwagens ist als Sachbezug mit dem Geldwerten Vorteil als Naturalleistung gem. § 850 e Abs. 3 mit den Geldleistungen zusammenzurechnen. Insoweit ist zum Nettobetrag der Geldwerte Vorteil des Dienstwagens hinzuzurechnen, woraus sich die Berechnungsgrundlage ergibt. In Ihrem Fall dürfte dies nach Ihren Angaben ein Pfändbares Einkommen i.H. von 2.070,00 € ergeben (1.570,00 € + 500 €).

In Ihrem ersten Beispiel erfolgt die Pfändung aus dem Netto von 1.320,00 €, da das Kilometergeld für Betriebsfahrten gem. § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar sind und damit nicht berücksichtigt werden.

Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Benutzen Sie hierfür bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Mirko Heyne
Rechtsanwalt

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