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Kofferversand mit HERMES / Flug versäumt

| 15. Mai 2024 15:26 |
Preis: 55,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Guten Tag, ich habe mir am 10.5.24 drei Koffer zur Adresse meines Freundes vorschicken lassen. Zwei Koffer sind auch , wie vorher avisiert, am 13.5. an der Zieladresse angekommen. Der dritte Koffer wurde auch am Folgetag 14.5 und auch nicht am 15.5. zugestellt, trotz telefonischer Rückbestätigung durch die Customer Hotline. Im dritten Koffer befanden sich u.a. persönliche Unterlagen etc. Mein Flug nach Sao Paulo/londrina ist programmiert auf 15.5. 21h30. Der dritte Koffer wird jetzt nach 6 ! Telefonaten und emails erst morgen zugestellt. Das hat zur Folge, daß ich den Flug für ca 400 € umbuchen muss. Eine andere Möglichkeit hat es nicht gegeben.
Frage kann ich meine Zusatzkosten in Höhe von 400€ plus HERMES in Rechnung stellen ?

Einsatz editiert am 16. Mai 2024 16:47

16. Mai 2024 | 17:26

Antwort

von


(56)
Hauptstraße 6
78564 Reichenbach
Tel: 074299161444
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Anna-Kathrin-Mauch-__l108679.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Basierend auf den von Ihnen bereitgestellten Informationen möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Hermes, wie auch andere Paketdienstleister, hat in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) umfangreiche Regelungen zur Haftungsbeschränkung und zum Haftungsausschluss bei Verlust oder Verspätung von Paketlieferungen festgelegt. Gemäß den aktuellen AGB von Hermes ist festgelegt, dass "Hermes keinen Terminverkehr durchführt. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet." Kurz gesagt bedeutet das, dass die von Hermes angegebenen Lieferzeiten grundsätzlich nicht verbindlich sind.

Für den Fall von Lieferverzögerungen wird die Haftung also ausgeschlossen, es sei denn, Hermes hat einer Lieferfrist zumindest in Textform zugestimmt (sogenanntes garantiertes Lieferdatum). Eine mündliche Zusage am Telefon könnte unter Umständen ebenfalls ausreichend sein, jedoch tragen Sie im Rahmen eines Gerichtsverfahrens die Darlegungs- und Beweislast hierfür.

Eine weitergehende Haftung für den entstandenen Schaden, wie beispielsweise die Kosten für die Umbuchung Ihres Fluges, wäre nur dann durchsetzbar, wenn die oben genannten Haftungsbeschränkungen nicht anwendbar sind. Dies ist im Allgemeinen nur der Fall, wenn Hermes grobes Verschulden bei der Verzögerung der Paketlieferung nachgewiesen werden kann. Dies ist für Sie jedoch äußerst schwierig zu beweisen und würde wahrscheinlich nur in einem Gerichtsverfahren möglich sein, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass Hermes freiwillig eine Haftung anerkennt.

Ich hoffe, diese Ausführungen waren Ihnen behilflich.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anna-Kathrin Mauch
Rechtsanwältin


Bewertung des Fragestellers 16. Mai 2024 | 19:50

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Sehr gut und klar die Rechtslage dargelegt. Eindeutig nachvollziehbare Erklaerung meiner Position und der leider fehlenden Erfolgsaussichten. Vielen Dank trotzdem.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 16. Mai 2024
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