Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Basierend auf den von Ihnen bereitgestellten Informationen möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Hermes, wie auch andere Paketdienstleister, hat in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) umfangreiche Regelungen zur Haftungsbeschränkung und zum Haftungsausschluss bei Verlust oder Verspätung von Paketlieferungen festgelegt. Gemäß den aktuellen AGB von Hermes ist festgelegt, dass "Hermes keinen Terminverkehr durchführt. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet." Kurz gesagt bedeutet das, dass die von Hermes angegebenen Lieferzeiten grundsätzlich nicht verbindlich sind.
Für den Fall von Lieferverzögerungen wird die Haftung also ausgeschlossen, es sei denn, Hermes hat einer Lieferfrist zumindest in Textform zugestimmt (sogenanntes garantiertes Lieferdatum). Eine mündliche Zusage am Telefon könnte unter Umständen ebenfalls ausreichend sein, jedoch tragen Sie im Rahmen eines Gerichtsverfahrens die Darlegungs- und Beweislast hierfür.
Eine weitergehende Haftung für den entstandenen Schaden, wie beispielsweise die Kosten für die Umbuchung Ihres Fluges, wäre nur dann durchsetzbar, wenn die oben genannten Haftungsbeschränkungen nicht anwendbar sind. Dies ist im Allgemeinen nur der Fall, wenn Hermes grobes Verschulden bei der Verzögerung der Paketlieferung nachgewiesen werden kann. Dies ist für Sie jedoch äußerst schwierig zu beweisen und würde wahrscheinlich nur in einem Gerichtsverfahren möglich sein, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass Hermes freiwillig eine Haftung anerkennt.
Ich hoffe, diese Ausführungen waren Ihnen behilflich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anna-Kathrin Mauch
Rechtsanwältin
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