Sehr geehrter Fragesteller,
ich werde Ihre Frage aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten.
Zu Ihrer Frage, wie weit Kontrolleure gehen können. Kontrolleure sind keine Polizisten und haben auch keinerlei besondere Befugnisse. Sie dürfen weder unmittelbaren Zwang noch sonstige Zwangsmittel anwenden.
Auch Schusswaffen dürfen nicht getragen werden. Diese Privilegien genießen in Deutschland (zum Glück) nur Polizisten, die eine extra Ausbildung erfahren und außerdem verbeamtet sind.
Die Kontrolleure hätten auch, nachdem Sie sich geweigert haben, den Ausweis zu zeigen die Polizei hinzuholen müssen.
Zu Ihrer Frage, ob es sinnvoll ist, eine Anzeige zu machen.
Die Kontrolleure haben in jedem Fall eine Körperverletzung begangen. Allerdings gilt in unserem Staat der Grundsatz in dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten. D.h. dass die Staatsanwaltschaft den Kontrolleuren ihre Schuld beweisen muss und nicht die ihre Unschuld.
Allerdings war es schon einmal sehr gut von Ihnen, dass Sie Lichtbilder haben anfertigen lassen und auch zum Arzt gegangen sind.
Ich würde in jedem Fall eine Anzeige erstatten. Es kann natürlich sein, dass die Kontrolleuere tatsächlich behaupten, Sie hätten zuerst zugeschlagen.
Jedoch müssen die Kontrolleure dann erstmal erklären, wieso sie ihrerseits keine Anzeige erstattet haben und wohl auch keine Verletzungen davongetragen haben. Weiter wird sich der Richter fragen, warum Sie so etwas erfinden sollten.
Schon alleine aus diesen Gründen wird man Ihnen mehr glauben, wenn Sie als erster Strafanzeige stellen.
Hinzu kommt noch, dass die Kontrolleure eventuell schon einschlägige Voreintragungen im BZR haben. Dann dürfte die Glaubwürdigkeit noch geringer sein.
Schließlich sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie nicht auch noch ein Schmerzensgeld geltend machen. Wenn Sie sich einen Anwalt als Nebenklägervertreter nehmen, können Sie den Schmerzensgeldanspruch auch im Strafprozess geltend machen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Gehen Sie zur Polizei, man darf sich solche Dinge nicht gefallen lassen. Insbesondere wissen Sie nicht, ob die Kontrolleure das erstemal zugeschlagen haben. Solche Leute gehören in jedem Fall aus dem Verkehr gezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Wagenblast
Dr. Freitag & Kollegen
71638 Ludwigsburg
07141/903110
Guten Tag Frau Wagenblast,
vielen dank für Ihre Antwort.
Bzgl. der (noch nicht vorhandenen) Zeugen hätte ich noch eine Frage.
An der Bushaltestelle gegenüber Stand eine ausländische Dame die alles gesehen hat, auf meine Frage ob sie das bezeugen kann hat sie gesagt "keine Zeuge".
Ich würde jetzt gerne an dieser Stelle Zettel "Zeugen gesucht" aufhängen. Gegenüber ist auch eine Schule und als ich am Boden lag hatte ich auch laut Hilfe geschriehen, evtl. hat das doch jemand gesehen/aus dem Fenster geschaut.
Meine Frage wäre jetzt was auf den Zettel stehen sollte/darf. Darf man eine Belohnung für einen Zeugen geben damit dieser sich meldet oder könnte dann eine gekaufte Falschaussage unterstellt werden ?
Leider denken die meisten Leute "warum soll ich das machen hab ja nur Ärger damit" wie ich selbst gesehen habe.
Viele Grüße !
Hallo,
also Sie können Zettel aufhängen und auch eine Belohnung versprechen. Das machen ja viele so bei entlaufenen Haustieren.
Ich glaube auch nicht, dass man Ihnen deshalb das Kaufen von Zeugen unterstellt.
Aber ich würde Ihnen empfehlen, darüber zunächst mit der Polizei zu sprechen. Vielleicht hat sich auch schon ein Zeuge bei der Polizei gemeldet.
Sollte dies nichts bringen können Sie es mal mit den Zetteln probieren.
Trotzdem haben Sie auch ohne Zeugen keine schlechten Chancen, dass man Ihnen glaubt.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Wagenblast
Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei
Dr. Freitag § Kollegen
71638 Ludwigsburg
07141/903110
www.kanzlei-dr-freitag.de
Hallo,
also Sie können Zettel aufhängen und auch eine Belohnung versprechen. Das machen ja viele so bei entlaufenen Haustieren.
Ich glaube auch nicht, dass man Ihnen deshalb das Kaufen von Zeugen unterstellt.
Aber ich würde Ihnen empfehlen, darüber zunächst mit der Polizei zu sprechen. Vielleicht hat sich auch schon ein Zeuge bei der Polizei gemeldet.
Sollte dies nichts bringen können Sie es mal mit den Zetteln probieren.
Trotzdem haben Sie auch ohne Zeugen keine schlechten Chancen, dass man Ihnen glaubt.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Wagenblast
Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei
Dr. Freitag § Kollegen
71638 Ludwigsburg
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