wenn ein Franchise Tante-M heisst und mein Laden bisher Papa Motzbacke hiess und ich ihn gerne jetzt wegen Konzeptänderung PapaM nennen möchte, könnte das Probleme geben?
Konzepte sind ähnlich. Tante-M ist eine SB Laden Kette und ich hatte bisher einen Kiosk und möchte jetzt zu einem 24/7 Automatenkiosk wechseln.
Seit mehr als zwei Jahren sind wir übrigens seit Papa Motzbacke bekannt. Die Kids nennen mich so. Und gerade für den 24/7 Automaten Kiosk wäre eine Abkürzung fällig. Also es würde durchaus Sinn machen wenn wir uns PapaM nennen.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Anbetracht der gängigen Bezeichnung Tante Emma Laden hat die Bezeichnung Tante M für Einkaufsläden nur eine sehr geringe Kennzeichenkraft. Die von Ihnen angegebenen sind daher auch keine reinen Wortmarken, sondern Wort-/Bildmarken, hier ist also in erster Linie die Kombination aus Wort und grafischer Gestaltung geschützt und nicht das Wort allein. Wenn Sie PapaM nicht ähnlich zu den eingetragenen Marken gestalten, sondern nur das Wort oder ein ganz anders aussehendes Logo nutzen, sehe ich hier auf den ersten Blick keine Gefahr einer Markenrechtsverletzung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.