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Kndigung

9. Januar 2012 09:55 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Mein Vermieter hat meinen Postkasten zugeklebt, weil ich seid ein paar Monaten bei meinem Freund bin. Die Wohnung wurde aber weder vom Vermieter, noch von mir gekndigt. Auch bekommt er Geld fr die Wohnung. Nun habe ich bei meinem Freund Besuch vom Ordnungsamt erhalten, wegen der Feststellung wo mein Wohnort sei. Was soll ich nun tun. Ich mcht sowieso demnchst ausziehen.

Eingrenzung vom Fragesteller
9. Januar 2012 | 09:59
Eingrenzung vom Fragesteller
9. Januar 2012 | 09:59
Eingrenzung vom Fragesteller
9. Januar 2012 | 09:59

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst einmal weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.

Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Ihre Frage lässt sich relativ kurz beantworten:

Nein, Ihr Vermieter darf Ihren Briefkasten nicht zukleben, auch wenn Sie über einen längeren Zeitraum nicht in der Wohnung wohnen.

Als Mieterin der Wohnung haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihr Vermieter Ihnen einen funktionstüchtigen (sprich: nicht zugeklebten) Briefkasten zur Verfügung stellt.

Tut er dies nicht, können Sie die Miete mindern.

Sie sollten Ihren Vermieter also auffordern, unverzüglich Ihren Briefkasten wieder freizugeben.

Sie können auch einfach selbst das Klebeband entfernen und Ihren Vermieter dazu auffordern, künftig das Verkleben Ihres Briefkastens zu unterlassen.

Sie sollten allerdings auch dafür sorgen, dass Sie Ihren Briefkasten regelmäßig leeren, weil dort nach wie vor wirksame Zustellungen erfolgen können.

Sofern Ihr Vermieter sich weigert, den Briefkasten wieder freizugeben bzw. wenn er ihn erneut verklebt, können Sie – ggf. mit anwaltlicher Hilfe – im Wege der einstweiligen Verfügung gerichtlich gegen Ihren Vermieter vorgehen und ihn so dazu zwingen, Ihnen einen funktionierenden Briefkasten zur Verfügung zu stellen.

Sofern Sie die Wohnung (und den Briefkasten) gar nicht mehr nutzen wollen, können Sie auch bei der Post und anderen Briefdienstleistern Nachsendeanträge stellen, so dass Ihre Post gleich zur Anschrift Ihres Freundes umgeleitet wird.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Bade, Rechtsanwalt

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