Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Leider muß ich Ihnen mitteilen, daß eine streitige Klageerwiderung eher wenig hilfreich ist, da der Anspruch in voller Höhe gegen Sie berechtigt ist und die Klage wohl vollumfänglich begründet ist.
Der Punkt ist, daß der Vertrag konkludent, also durch die Nutzung des Stromes durch Sie und Ihre Mitbewohner geschlossen wurde. Dadurch wurde der Vertrag zwischen Ihnen Drei auf der einen Seite und Vattenfall auf der anderen Seite geschlossen.
Sie Drei haften jedoch als Gesamtschuldner, d.h. Jede(r) von Ihnen haftet gegenüber Vattenfall über die Gesamtsumme und Vattenfall kann sich aussuchen, wen es verklagt (allerdings kann Vattenfall die Gesamtsumme nur einmal erfolgreich einfordern). Da Sie mit Übersendung des Mietvertrages Vattenfall leider bewiesen haben, daß Sie dort wohn(t)en, sind Sie leider die perfekte Forderungsgegnerin für Vattenfall geworden.
Daher sehe ich für Sie leider keine Aussichten auf Erfolg. Um Gerichtskosten zu sparen, die wohl Ihnen auferlegt werden dürften, rege ich an, dem Gericht gegenüber schriftlich den Widerspruch zurückzuziehen und den Mahnbescheid anzuerkennen.
Allerdings sollten Sie unbedingt die Klageschrift einem Anwalt vorlegen, um zu verhindern, daß etwas Wesentliches übersehen oder falsch verstanden wurde.
Bezüglich der Zwei-Drittel der Stromrechnung, die den Mitbewohnern zuzurechnen wäre, ist anzumerken, daß Sie diese gegen die Mitbewohner geltend machen müssen und können. Sobald Vattenfall von Ihnen bezahlt worden ist, ist es aus der Sache draußen und es obliegt Ihrer Verantwortung, das Geld von Ihren Mitbewohnern beizutreiben. Daher sollten Sie unbedingt den Mietvertrag, die Stromrechnung und etwaige Kontoauszüge aufbewahren.
Soweit Sie anwaltliche Hilfe bei der Klagebeurteilung und/oder der Forderungsbeitreibung gegen Ihre Mitbewohner in Anspruch nehmen wollen, können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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