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Klageerwiderung

13. Februar 2008 03:58 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe von 2005 bis 2007 in einer Wohngemeinschaft gelebt. Meine beiden Mitbewohner und ich standen zu dritt als Hauptmieter im Mietvertrag.
Leider versäumten wir es in dieser Zeit bei Vattenfall Strom anzumelden. Gegen Ende unserer WG kam ein Vattenfall-Mitarbeiter in unsere Etage und schrieb sich den Namen vom Klingelschild ab (diese Information bekam ich bei einem Telefonat mit einer Vattelfall-Mitarbeiterin). Auf dem Klingelschild stand zu der Zeit nur mein Name, daher meldete Vattenfall den Stromnutzungvertrag zwangsmäßig (ohne mein Einverständnis bzw. Unterschrift) auf mich alleine an.
Ich habe inzwischen mehrere Forderungen (inklusive Mahbescheid des Amtsgerichts) über die Gesamtsumme an Vattenfall bekommen. Darauf hin schrieb ich einen Widerspruch in dem ich erklärte nicht die alleinige Mieterin, also auch nicht alleinige Stromnutzerin, in dieser Wohnung für den geforderten Zeitraum gewesen zu sein. Als Anhang legte in den Mietvertrag bei.

Nun bekam ich eine Ladung zur Verhandlung, jedoch soll ich vorher eine Klageerwiderung verfassen und an das Amtsgericht schicken. In der Ladung stand u.a., dass es nicht wichtig sei wer Mieter der Wohnung war sondern wer den Stromliefervertrag geschlossen hat.
Ich stelle nicht die Forderung an sich in Frage, denn ich bin bereit einen Drittel der Summe zu bezahlen. Jedoch habe ich nicht selbständig den Vertrag geschlossen und auch keine Unterschrift gegeben, daher verstehe ich nicht warum ich die Gesamtsumme zahlen sollte.

Wie formuliere ich am besten die Klageerwiderung?

Vielen Dank

13. Februar 2008 | 05:06

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Leider muß ich Ihnen mitteilen, daß eine streitige Klageerwiderung eher wenig hilfreich ist, da der Anspruch in voller Höhe gegen Sie berechtigt ist und die Klage wohl vollumfänglich begründet ist.

Der Punkt ist, daß der Vertrag konkludent, also durch die Nutzung des Stromes durch Sie und Ihre Mitbewohner geschlossen wurde. Dadurch wurde der Vertrag zwischen Ihnen Drei auf der einen Seite und Vattenfall auf der anderen Seite geschlossen.

Sie Drei haften jedoch als Gesamtschuldner, d.h. Jede(r) von Ihnen haftet gegenüber Vattenfall über die Gesamtsumme und Vattenfall kann sich aussuchen, wen es verklagt (allerdings kann Vattenfall die Gesamtsumme nur einmal erfolgreich einfordern). Da Sie mit Übersendung des Mietvertrages Vattenfall leider bewiesen haben, daß Sie dort wohn(t)en, sind Sie leider die perfekte Forderungsgegnerin für Vattenfall geworden.

Daher sehe ich für Sie leider keine Aussichten auf Erfolg. Um Gerichtskosten zu sparen, die wohl Ihnen auferlegt werden dürften, rege ich an, dem Gericht gegenüber schriftlich den Widerspruch zurückzuziehen und den Mahnbescheid anzuerkennen.

Allerdings sollten Sie unbedingt die Klageschrift einem Anwalt vorlegen, um zu verhindern, daß etwas Wesentliches übersehen oder falsch verstanden wurde.

Bezüglich der Zwei-Drittel der Stromrechnung, die den Mitbewohnern zuzurechnen wäre, ist anzumerken, daß Sie diese gegen die Mitbewohner geltend machen müssen und können. Sobald Vattenfall von Ihnen bezahlt worden ist, ist es aus der Sache draußen und es obliegt Ihrer Verantwortung, das Geld von Ihren Mitbewohnern beizutreiben. Daher sollten Sie unbedingt den Mietvertrag, die Stromrechnung und etwaige Kontoauszüge aufbewahren.

Soweit Sie anwaltliche Hilfe bei der Klagebeurteilung und/oder der Forderungsbeitreibung gegen Ihre Mitbewohner in Anspruch nehmen wollen, können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


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