Guten Tag,
wenn der Unterhaltstitel erst ab 2019 gilt, können Sie grundsätzlich keinen Unterhalt für Zeiträume vor 2019 direkt pfänden. Ein Unterhaltstitel legt fest, dass und in welcher Höhe der Unterhalt ab dem Zeitpunkt der Titelerstellung geschuldet wird. Für rückständigen Unterhalt aus den Jahren 2014 bis 2019 wäre ein separater Titel erforderlich, der diesen Zeitraum abdeckt.
Möglichkeiten zur Geltendmachung rückständigen Unterhalts
Sie können versuchen, für die rückständigen Unterhaltsansprüche einen separaten Unterhaltstitel zu erwirken. Dies kann durch eine Klage vor dem Familiengericht erfolgen, bei der Sie den Unterhalt für die zurückliegenden Jahre geltend machen.
Verjährung beachten: Es ist wichtig zu beachten, dass Unterhaltsansprüche einer Verjährungsfrist unterliegen. Unterhaltsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das bedeutet, dass Unterhaltsansprüche für die Jahre 2014 bis 2016 bereits verjährt sein könnten. Für Ansprüche aus den Jahren 2017 bis 2019 könnten aber noch Möglichkeiten bestehen, diese durchzusetzen.
Erweiterung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses:
Wenn Sie Kenntnis von einer neuen Bankverbindung des Schuldners haben, können Sie den bestehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erweitern lassen. Sie müssen hierfür beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Erweiterung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses stellen. In diesem Antrag geben Sie die neue Bankverbindung des Schuldners an.
Nachweise beifügen: Fügen Sie dem Antrag Beweise bei, die die Existenz der neuen Bankverbindung belegen, beispielsweise Kontoauszüge oder andere schriftliche Nachweise.
Das Gericht prüft den Antrag und erlässt gegebenenfalls einen erweiterten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der die neue Bankverbindung des Schuldners berücksichtigt.
Viele Grüße
18. August 2024
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14:47
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
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