Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Kindesunterhalt für verlängertes Studium

| 25. März 2022 14:47 |
Preis: 60,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel

Zusammenfassung

zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

Meine Tochter ist 23,5 Jahre alt, und studiert zum Bachelor of International Business in den Niederlanden.

Gegen die Studiengebühren hatte ich mich seinerzeit schon erfolgreich gewehrt, da sie nicht im Ausland studieren muss, sondern das ihre eigene Entscheidung war.

Nun würde die Studienzeit dort regulär nach 8 Semestern enden. Sie hat aber Prüfungen nicht bestanden und muss daher mindestens 1 Semester anhängen, hätte dann also 9 Semester studiert.

Die Regelstudienzeit in Deutschland beträgt dafür aber lediglich 6-7 Semester.

1-2 Semester Verlängerung werden ja von den Gerichten im Allgemeinen akzeptiert.

Macht es daher Sinn, für die 6 Monate Verlängerung (ca. 2640,- Euro Unterhalt gesamt), einen (Rechts)streit vom Zaun zu brechen? Wenn es denn dabei bleibt?

Oder einfach noch die 6 Monate akzeptieren?

Leider werde habe ich keinen Kontakt zu meiner Tochter, werde auch nicht auf dem Laufenden gehalten und bekam diese Information erst auf Nachfrage.

Sehr geehrter Fragesteller,



Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Mit einer maßvollen Überschreitung der Regelstudienzeit sind die Gerichte eher großzügig. Gerade im Hinblick auf die Corona-Pandemie ist davon auszugehen, dass Ihre Tochter Gründe angeben kann, die den Schluss nahelegen, dass die Verlängerung des Studiums nicht von ihr verschuldet war. Dies gilt umso mehr, als die Rechtsprechung das Nichtbestehen einzelner Prüfungen nicht als Verwirkungstatbestand sieht.

Ihr Kostenrisiko ist aus meiner Sicht nicht unerheblich, wenn Sie in einem Verfahren vortragen, dass Sie - vermutlich - so kurz vor dem Studienabschluss den Unterhalt verweigern wollen. Sinnvoller wäre es, Kontakt zu Ihrer Tochter aufzunehmen, die Gründe für das Durchfallen zu erfragen und um eine realistische - schriftliche - Einschätzung über die Wiederholung der Prüfungen und die erforderliche Dauer zu bitten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.


Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf

Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-

Bewertung des Fragestellers 28. März 2022 | 07:58

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Danke für die Information. Ich hatte es mir schon so ähnlich gedacht, aber so wurde meine Meinung nochmal fachlich fundiert untermauert.

"