Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben zwei Möglichkeiten:
1.) Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X
2.) Klage beim Finanzgericht
mit Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
Für beides benötigen Sie anwaltliche Unterstützung, schon allein, um Akteneinsicht zu erhalten.
Leider haben Behörden immer noch das gesetzliche Privileg, dass Bescheide 3 Tage nach der Aufgabe zur Post als zugestellt gelten. Davon wird reichlich Gebrauch gemacht, so dass die übliche 1 monatige Widerspruchsfrist ungenutzt verstreicht und der Bescheid dann in Bestandskraft erwächst.
Ich hoffe sehr, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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