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Kindergeldanspruch/Rückforderung/Bescheid nicht zugestellt/ Zweiteilige Ausbildung

18. Mai 2020 14:57 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Helge Müller-Roden

Zusammenfassung

Aufhebung- und Erstattungsbescheide werden oft aufgrund gesetzlich fingierter Zustellung bestandskräftig bzw. rechtskräftig.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Sohn hat 2014 eine Ausbildung zum Fachlageristen begonnen und den Abschluss hierfür in 2016 erlangt. Schon vor Ende dieser Ausbildung wurde mit dem Ausbildungsbetrieb und mit Genehmigung der IHK die Ausbildung verlängert und er hat noch die Fachkraft für Lagerlogistik in 2017 absolviert (O-Ton: Sie können nach bestandener zweijähriger Ausbildung zur / zum Fachlageristin / Fachlageristen nach einem weiteren Ausbildungsjahr die Prüfung zur Fachkraft für Lagerlogistik absolvieren).

Der Kindergeldkasse haben alle Unterlagen (inkl. Prüfungszeugnis Fachlagerist) damals vorgelegen und es wurde für die Zeit von 2016-2017 (bis zum Ende der Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik) das Kindergeld gewährt. Nach Beendigung wurden die entsprechenden Unterlagen an die Kindergeldkasse versandt (2017).

Im Januar 2020 schreibt nun die Kindergeldkasse, dass die Unterlagen für den Abschluss in 2017 (Fachkraft) nicht vorliegen und diese einzureichen sind. Leider ist es nach dieser Aufforderung untergegangen, die Unterlagen noch einmal einzureichen. Dies wurde Anfang April 2020 nachgeholt.

Am 06.05.2020 schreibt nun der Inkasso-Service der Arbeitsagentur, man fordere die fällige Forderung der Familienkasse bis dann und dann zurück.
In diesem Schreiben wird Bezug genommen auf einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 11.03.2020, der hier jedoch nie eingetroffen ist.
Daraufhin schrieb ich die Familienkasse an, teilte den Sachverhalt mit und bat um Zusendung des Bescheides vom 11.03.2020 sowie um Aussetzung der Vollziehung. Mein Rechtsmittel konnte ich auf Grund des nicht vorhandenen Bescheides nicht wahrnehmen. Auch kann ich dadurch nicht erkennen, warum das Kindergeld für den damaligen Zeitraum nun wieder zurückgenommen worden ist.

Auf meine Bitte hin bekam ich nun ein Schreiben zurück, dass der Bescheid bestandskräftig ist und ich zu zahlen habe. Keine Kopie, keine Reaktion auf meine Bitte, nichts.

Ich verstehe nicht, warum man damals das Kindergeld bewilligt hat (Voraussetzungen scheinen ja vorgelegen zu haben) und dies nun wieder zurücknimmt und mir nun diese Begründung nicht einmal liefert.

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt, dagegen vorzugehen?

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie haben zwei Möglichkeiten:

1.) Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X
2.) Klage beim Finanzgericht
mit Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

Für beides benötigen Sie anwaltliche Unterstützung, schon allein, um Akteneinsicht zu erhalten.

Leider haben Behörden immer noch das gesetzliche Privileg, dass Bescheide 3 Tage nach der Aufgabe zur Post als zugestellt gelten. Davon wird reichlich Gebrauch gemacht, so dass die übliche 1 monatige Widerspruchsfrist ungenutzt verstreicht und der Bescheid dann in Bestandskraft erwächst.

Ich hoffe sehr, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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