Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Beratungsanfrage, wie folgt:
Grundsätzlich sollten Sie Ihre Kinder nicht zum Umgang zwingen, sondern den Umgang so positiv gestalten, dass Ihre Kinder sich darauf freuen, und gerne bei Ihnen sind. Vielleicht kann sich ja Ihre neue Partnerin mit einbringen.
Sollte es gar keine Möglichkeit geben, die Umgänge positiv zu gestalten, sollten Sie im nächsten Schritt Hilfe beim Jugendamt in Anspruch nehmen, vielleicht kann dort geklärt werden, warum die Kinder nicht gerne bei Ihnen sein möchten.
Auch Elterngespräche können hier zielführend sein.
Darüber hinaus gilt unter Ihnen als Eltern auch die Wohlverhaltensklausel, welche besagt, dass Sie vor Ihren Kindern nicht negativ über den anderen Elternteil reden dürfen, sowie, die Mutter, bei der sich die Kinder aufhalten, auch dahingehend auf die Kinde einwirken soll, dass der Umgang stattfindet.
Ich weiß natürlich nicht, was genau Ihre Vorstellungen sind, und in welcher Art und Weise Sie sich hier Hilfe erhoffen aber ggf. könnte unter Umständen auch en begleiteter Umgang installiert werden, dies läuft über das Jugendamt, und Sie bekommen eine Fachkraft zur Seite gestellt, die die Umgänge zwischen Ihnen und den Kindern begleitet.
Ob dies Ihrem Wunsch gerecht wird, kann ich natürlich schlecht beurteilen.
Nicht dazu raten kann ich jedoch, die Umgänge gar nicht stattfinden zu lassen, da das Umgangsrecht andererseits auch eine Umgangspflicht beinhaltet.
Sie sollten daher unbedingt Hilfe über das Jugendamt in Anspruch nehmen.
ich hoffe, ich konnte Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, und Sie finden für sich und Ihre Kinder einen guten Weg.
Bei Nachfragen oder Unklarheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Müller
10. Mai 2021
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17:49
Antwort
vonRechtsanwältin Yvonne Müller
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