Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wie Sie vermutlich bereits wissen, brauchen Sie für die Zulassung gem. § 46 FZV einen Empfangsbevollmächtigten. Sie können sich auf der Adresse auch kurzfristig anmelden und dann ist es vollkommen unproblematisch, eine eVB Nummer zu erhalten. Viele „ Weltenbummler" melden sich auch an der Adresse von Eltern und sonstigen Verwandten an, damit eine Versicherung abgeschlossen werden kann.
Bei einigen Versicherungen soll es auch ausreichen, wenn Sie in Deutschland die Adresse Ihres Empfangsbevollmächtigten (ohne Anmeldung Ihrerseits) angeben. Die Adresse ist hauptsächlich für etwaige Zustelllungen von Versicherungsunterlagen und die Ermittlung der Reginalklasse notwendig.
Sie sollten bei mehreren Versicherungen anfragen.
Der Abschluß einer Versicherung ohne Empfangsbevollmächtigten bzw. ohne Meldeadresse ist leider nicht möglich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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