Guten Tag,
ich habe folgendes Problem. Ich wohne im Ausland und habe meinen Bruder in Deutschland gebeten für mich eine Wohnungsbesichtigung durchzuführen. Der Vermieter war damit einverstanden. Nach Übesendung aller Unterlagen (Selbstauskunft, Verdienstnachweis ect.) via e-Mail, erhielt ich den Mietvertrag - ohne Unterschrift- als Anlage zur Einsicht. Da der Umzug relativ Zeitnah (innerhalb von 3 Tagen ) erfolgen sollte und ich kein deutsche Konto besitze, habe ich nach telefonischer Rücksprache mit dem Eigentümer, die Mietkaution sowie die 1.Monatsmiete im Voraus auf das Konto des Eigentümers überwiesen.
Aus privaten Gründen konnte ich nun den Mietvertrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht antreten und habe den Eigentümer kurzfristig , vor dem eigentlichen Einzugsdatum - via e-Mail informiert.
Meine Frage : Wie verhalte ich mich weiter ? Habe ich Rechtsanspruch auf die Rückzahlung der Kaution und Miete ? Der Mietvertrag ist von beiden Seiten nicht unterschrieben.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen nach erster summarischer Prüfung der Rechtslage wie folgt beantworten:
Das Übersenden des Mietvertrages von Seiten des Vermieters dürfte als Antrag zum Abschluss eines Vertrages i.S.d. § 145 BGB
zu werten sein. Ihrem Vortrag nach haben Sie diesen Vertrag nicht unterschrieben. Somit ist rein formal kein Vertrag zustande gekommen.
Allerdings tragen Sie auch vor, bereits die Miete für den ersten Monat sowie die Kaution geleistet zu haben. Sie haben also somit die für den Mieter typischen Vertragspflichten i.S.d. §§ 535 ff. BGB
erfüllt.
Es wird daher davon auszugehen sein, dass Sie mit Zahlung der ersten Miete das Angebot des Vermieters auf Abschluss eines Mietvertrages konkludent angenommen haben. Mietverträge können grundsätzlich auch formlos, also mündlich geschlossen werden, müssen also nicht unterschrieben werden, wenn sich die Parteien anderweitig einig geworden sind.
Somit besteht ein Rechtsgrund für den Vermieter zum Behaltendürfen Ihrer Zahlungen i.S.d. § 812 BGB
. Sie können diese also nicht einfach so zurückfordern.
Dass es doch nicht zu einem Einzug gekommen ist, beruht Ihrem Vortrag nach auf persönlichen Gründen. Diese liegen in Ihrem Risikobereich und sind dem Vermieter nicht zurechnbar.
Hier sollten Sie versuchen eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter anzustreben. Am besten wäre eine Vertragsaufhebung. Andernfalls werden Sie noch weitere Monatsmieten bezahlen müssen. Hilfsweise sollten Sie das Mietverhältnis sofort zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.