Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Kauf von gebrauchten Pkw

24. März 2010 16:11 |
Preis: 43€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe einen Gebrauchten Pkw bei einen Auto Händler gekauft.Es wurde eine Gebrauchtgarantie Police vereinbart. Bei der übernahme des Fahrzeugs hat es sich rausgestellt das die Inspektion seit 3 Monate fällig war. Der Auto händler verweigert die Inspektionkosten zu übernehmen und die Gebrauchtgarantie Versicherung verweigert den Versicherungschutz weil die Inspektion fällig ist.
Wass soll man machen?

Mfg.

24. März 2010 | 16:34

Antwort

von


(2320)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Sie hätten gegen den Händler ggf. einen Anspruch auf Übernahme der Inspektionskosten, wenn man die nicht durchgeführte Inspektion als Sachmangel im Sinne des BGB ansehen könnte.

Allein die Tatsache, daß die Inspektion nicht durchgeführt worden ist, bedeutet noch nicht, daß ein Sachmangel vorliegt. Sie müßten den Kaufvertrag dahingehend prüfen, ob die Einhaltung der Inspektionsintervalle vertraglich - ggf. auch stillschweigend - zugesichert worden ist. Dafür sprechen Formulierungen wie z. B. "scheckheftgepflegt".

Fehlt eine derartige Zusage des Verkäufers, können Sie von ihm nicht verlangen, die Inspektion zu übernehmen.


2.

Die Gebrauchtwagengarantie, die Sie zusätzlich abgeschlossen haben, tritt nur in den Fällen ein, die in den Garantieunterlagen ausdrücklich genannt sind. Das sind zum Beispiel Motorschäden, wobei auch hier Vorsicht geboten ist. Diese zusätzlichen Garantien enthalten meist eine Reihe von Ausschlüssen, in denen die Garantie nicht greift.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(2320)

Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER