Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Die Übergabe des Eigentums an der Wohnung ist unabhängig von den Unterlagen, die sich in dem Besitz der Hausverwaltung befinden. Sie müssen aber sicherstellen, dass die Hausverwaltung Sie als Eigentümer der Unterlagen anerkennt.
Wenn sich die Unterlagen in dem Besitz der Hausverwaltung befinden, kann der Veräußerer diese aus tatsächlichen Gründen nicht übergeben, da er sie erst von der Hausverwaltung anfordern muß. Dementsprechend hängt eine erfolgreiche Übergabe von der Herausgabe der Unterlagen durch die Hausverwaltung ab.
Sie haben einen Anspruch auf Herausgabe der Original-Unterlagen, sobald der Notar die Hinterlegung des Kaufpreises mitgeteilt hat.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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E-Mail:
Ich möchte vereinfacht nachfragen:
Ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt:
Mir geht es eher um die Übergabe der Unterlagen, nicht um die Übergabe des Eigentums.
Nachfrage:
Sind die Unterlagen erfolgreich übergeben, wenn diese bei der HV belassen werden?
Kurze Ergänzung:
Ich beabsichtige ein Mehrfamilienhaus zu kaufen. Dieses MFH wurde vor Jahren mittels Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgeteilt. Zur Eintragung ins Grundbuch kam es bisher nicht. Dies möchte ich mit der sich in den Händen der HV befindlichen Bescheinigung irgendwann bewerkstelligen.
Nachfrage:
Ist es ausreichend, wenn ich die sich in den Händen der HV befindliche Originalbescheinigung dort belasse und nichts unternehmen würde, um vorher benanntes Vorhaben umzusetzen?
Die HV wird für einige Zeit noch für mich tätig.
Eine kurze Antwort, wenn möglich, ist völlig ausreichend.
Sehr geehrter Ratsuchender,
sie müssen mit dem Eigentümer der Unterlagen am besten schriftlich vereinbaren, dass die Unterlagen zusammen mit dem Haus in Ihr Eigentum übergehen. Eine konkrete Nennung der Unterlagen halte ich für sehr zweckmäßig.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber