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Kartenspiel verkaufen mit Altersempfehlung ab 18 auf Grund von aktiven Aufgaben

28. Juni 2024 10:31 |
Preis: 40,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Wir wollen ein Kartenspiel in einem onlineshop verkaufen. Das Spiel beinhaltet folgende Aufgaben für die Spieler "Verbringe eine Nacht im Freien.", "Mache einen Nachtspaziergang in der Natur.", "Verbringe zwei Nächte an einem ruhigen Ort in der Natur." , "Mache 14 Tage täglich Sport und versuche dabei an deine Grenzen zu gehen! " oder "Verreise alleine für ein Wochenende in eine fremde Stadt."

Auf den Karten dieser Aufgaben haben wir den Zusatz: "Stelle sicher, dass du in einer sicheren und zugelassenen Umgebung übernachtest und die notwendige Ausrüstung dabei hast." gedruckt.

Auf der Einleitungskarte des Kartenspiels steht außerdem: "Stelle dich den Herausforderungen aber bringe dich dabei nicht in Gefahr."

Auf der Verpackung ist "Alter 18+" gedruckt.


Nun zu meiner Frage:
- Fällt dieses Spiel nun unter das Jugendschutzgesetz, da es den Aufdruck 18+ hat?
- Muss beim Verkauf sichergestellt werden, dass es nur 18 jährige kaufen?
- Was gilt es in diesem Fall sonst alles zu beachten auf Grund dieser Altersempfehlung 18+? Wo muss dies kenntlich gemacht werden? (Reicht die Kartenspielverpackung? Muss es auf der Frontseite stehen oder genügt die Rückseite der Verpackung?))
- Was passiert, wenn ein 15 Jähriger das Spiel spielt und ihm bei dem Versuch in der Natur zu übernachten etwas zustößt?
- Was passiert, wenn ein 18 Jähriger das Spiel spielt und ihm bei dem Versuch in der Natur zu übernachten etwas zustößt?

Vielen Dank

28. Juni 2024 | 13:00

Antwort

von


(370)
Am Karlsplatz 3
80335 München
Tel: 08954194866
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Katharina-Larverseder-__l108623.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Basierend auf den von Ihnen geschilderten Informationen zu dem Kartenspiel und den relevanten Auszügen aus den Dokumenten zur Rechtslage, komme ich zu folgender Einschätzung:

Das Kartenspiel fällt nicht unter die Regelungen des Jugendschutzgesetzes für Spielzeug, da es aufgrund der Aufgabenstellungen und der Altersangabe "18+" eindeutig nicht für Kinder unter 14 Jahren bestimmt oder gestaltet ist (siehe Dokument 2 zur Definition von Spielzeug).

Beim Verkauf muss nicht aktiv sichergestellt werden, dass nur über 18-Jährige das Spiel kaufen. Die Angabe "Alter 18+" auf der Verpackung ist ausreichend, um klarzustellen, dass es sich an Erwachsene richtet (siehe Dokument 3). Ein Hinweis im Onlineshop, dass der Käufer mit dem Kauf bestätigt über 18 zu sein, wäre eine zusätzliche Absicherung.

Die Altersempfehlung "18+" sollte gut sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung stehen. Zusätzlich können Sie in der Spielanleitung darauf hinweisen, dass es sich um ein Spiel für Erwachsene handelt (siehe Dokument 3).

Wenn ein 15-Jähriger das Spiel spielt und ihm etwas zustößt, dürften Sie als Hersteller nicht haften, da Sie mit "18+" und den Sicherheitshinweisen auf den Karten ausreichend gewarnt haben. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern.

Auch bei einem volljährigen Spieler dürfte Ihre Haftung ausgeschlossen sein, wenn die Sicherheitshinweise missachtet wurden. Die Spieler sind selbst verantwortlich, wenn sie sich fahrlässig in Gefahr begeben.

Zusammengefasst: Kennzeichnen Sie das Spiel gut sichtbar mit "18+", weisen Sie auf notwendige Sicherheitsmaßnahmen hin und stellen Sie klar, dass es kein Kinderspielzeug ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen. Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B.
Rechtsanwältin


ANTWORT VON

(370)

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80335 München
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