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Kann ich als Altersrenteempfängerin ein Gewerbe anmelden und meinen Mann einstellen?

| 8. September 2022 16:00 |
Preis: 60,00 € |

Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von

Mein Mann ist Jahrgang 1971 und er ist selbständig tätig als Hausmeister für ein Objekt.
Er ist privat krankenversichert.
Wir wollen nun das Objekt auf mich übertragen, d.h. mein Mann meldet sein Gewerbe ab und ich melde einen Hausmeisterservice an. Dann stelle ich meinen Mann sozialversicherungspflichtig an. Dadurch käme er wieder in die gesetzliche KV zurück.

Nun stellt sich aber die Frage, ob ich dies dann meiner Krankenkasse melden muss (ich bin gesetzlich versichert). Seither zahle ich den Beitrag aus meinen Renteneinkünften (bis 9/22 Erwerbsminderungsrente, ab 10/22 oder spätestens ab 1/23 dann aus der Altersvollrente - Antrag wird gerade bearbeitet). Ich bin Jahrgang 1957.

Könnte eine solche Vorgehensweise erfolgversprechend sein um meinem Mann die Rückkehr in die
gesetzliche KV zu ermöglichen? Oder übersehen wir hier etwas?

8. September 2022 | 17:37

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
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Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie können, wenn Sie die Regelaltersrente beziehen, unbegrenzt hinzuverdienen und sich dann auch selbständig machen. Das gilt aber nur dann, wenn Sie tatsächlich auch das Regelrentenalter erreicht haben.

Sie müssen aber der Krankenkasse die Selbständigkeit mitteilen. Auf Ihr Einkommen sind dann Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen.

Hier beachtet werden, dass die Selbständigkeit nicht als hauptberufliche Tätigkeit eingestuft wird. Denn dann fallen Sie aus der Pflichtversicherung.

Dazu gibt es folgendes zu beachten:

Hier besteht die Gefahr, dass Sie als nicht versicherungspflichtig angesehen werden.

Zitat:
Bei Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigen, wird vermutet, dass sie hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind


Das hat dann zur Folge, dass Sie sich freiwillig versichern müssen. Die KVdR steht Ihnen dann nicht mehr offen.

Für Ihren Mann hingegen ist das Vorgehen kein Problem. Angesichts seines Alters ist ein Wechsel in die GKV durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Ihrem Betrieb möglich. Auch wenn Sie den Betrieb von Ihm übernommen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 8. September 2022 | 18:21

Sehr geehrte Frau True-Bohle,

vielen Dank für Ihre Einschätzung.

Um welches Zitat handelt es sich hier? Ist das gesetzlich verankert?

Nach meinem Verständnis würde ich dann, sobald ich meinen Mann einstellen
würde, in die freiwillige Versicherung fallen.

Was passiert dann, wenn ich das Gewerbe wieder abmelde? Käme ich dann wieder
in die KVdR zurück? ich habe auch noch Mieteinkünfte, wenn auch nicht in großer Höhe.
Diese würden dann ja auch in die Beitragsberechnung mit einfließen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. September 2022 | 19:11

Sehr geehrte Ratsuchende,

es handelt sich um § 5 Abs. 5 SGB V.

Zitat:
(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist. Bei Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigen, wird vermutet, dass sie hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind; als Arbeitnehmer gelten für Gesellschafter auch die Arbeitnehmer der Gesellschaft.


Sie müssen zunächst die Selbständigkeit der Krankenversicherung mitteilen. Diese beurteilt dann die Selbständigkeit. Auf dieses Ergebnis müssen Sie warten. Erst wenn die Krankenversicherung die Hauptberuflichkeit annimmt, haben Sie die Möglichkeit der Aufnahme in die freiwillige Versicherung. Sie müssen sich dann sofort mit der Krankenkasse in Verbindung setzen.

Nach der Aufgabe der Selbständigkeit kann wieder die Versicherung in der KVdR eintreten.

Die Mieteinnahmen sind, wie Sie schon anführen, in die Beitragsberechnung einfließen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

Bewertung des Fragestellers 11. September 2022 | 13:05

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