ich habe eine GmbH für Immobilienhandel gegründet. Ich bin alleiniger Gesellschafter (1-Personen GmbH). Kann ich als Gesellschafter für die GmbH im Außenverhältnis tätig sein? Kann ich also z.B. als Gesellschafter Immobilien kaufen und verkaufen oder muss ich mich selbst dafür als Geschäftsführer einsetzen? Konkret möchte ich mit der GmbH Immobilien über Versteigerungen kaufen und auch wieder verkaufen. Frage ist, ob ich das als Gesellschafter bereits tun kann oder ob ich mich dafür als Geschäftsführer einsetzen muss. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg, die Immobilien möchte ich in Berlin kaufen.
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Eine GmbH kann gegenüber Dritten nur durch einen Geschäftsführer vertreten werden. Eine Vertretung durch die Gesellschafter ist nach § 35 Abs. 1 S. 2 GmbHG nur dann vorgesehen, wenn eine GmbH keinen Geschäftsführer hat und gegenüber der GmbH Willenserklärungen zugehen. Also der Empfang kann dann gegenüber den Gesellschaftern wirksam bewirkt werden. Die Gesellschafter können aber auch dann nicht für die GmbH handeln.
Sie sollten sich also selbst zum Geschäftsführer bestellen, da anderenfalls Ihre GmbH nicht handlungsfähig ist und nicht wirksam Geschäfte eingehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Rückfrage vom Fragesteller14. August 2022 | 21:57
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Was heißt genau "Willenserklärungen" in dem Zusammenhang? Können Sie ein praktisches Beispiel nennen?
Ich entnehme Ihrer Antwort, dass ich mich in jedem Fall als Geschäftsführer einsetzen muss, wenn ich in irgendeiner Form nach außen für die GmbH tätig sein will. Richtig?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt14. August 2022 | 22:10
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:
Willenserklärung wäre beispielsweise ein Auftrag oder auch eine Mahnung, die man Ihnen schicken würde, das würde auch als der GmbH zugegangen gelten. Ein Angebot könnten Sie aber nicht rechtswirksam abgeben. Sie können nur der rechtmäßige Empfänger sein.
Ja, die Empfehlung ist dringend, dass Sie - oder eine andere Person - als Geschäftsführer bestellt wird, die GmbH ist sonst nicht handlungsfähig.