Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
laut kartografischer Darstellung aus dem Liegenschaftskataster nutzt unser Grundstücksnachbar (wahrscheinlich schon seit 70 Jahren) einen etwa 60qm großen dreieckigen Teil unseres Grundstücks für sich als Teil seines Gartens. Auf einer Luftaufnahme von 1954 scheint die tatsächliche Nutzung bereits so praktiziert worden zu sein. Unser Grundstück hat seitdem einmal (1996) den Besitzer gewechselt, vom Nachbargrundstück weiss ich es nicht. Besteht nach so langer Zeit stillschweigenden Duldens für uns noch ein Rechtsanspruch auf unser Eigentum, oder müssen wir damit rechnen, dass der Nachbar geltend machen kann, die kartografische Darstellung aus dem Liegenschaftskataster gebe die wahren Rechtsverhältnisse falsch wieder und gehöre zu seinen Gunsten berichtigt?
Vielen Dank für Ihre Antwort
und freundlichen Gruß,
M.Bein.
durch die selbst über Jahrzehnte ausgeübte Nutzung von 60 qm eines Teils Ihres Gartens durch den Nachbarn geht Ihr Eigentum an diesem Teil Ihres Gartens nicht unter.
Bei der Liegenschaftskarte oder auch Katasterkarte bzw. Flurkarte handelt es sich um eine kartographische Darstellung der Flurstücke und Gebäude. Die Liegenschaftskarte dient dem Nachweis für die Existenz und Grenzen von Grundstücken.
Wenn sich aus dieser ergibt, dass der Nachbar einen Teil Ihres Gartens nutzt, dann fordern Sie Ihn auf, dies zu unterlassen. Weisen Sie den Nachbar darauf hin, dass, falls er der Unterlassungsaufforderung nicht nachkommt, ein Vermessungsbüro mit der Feststellung der Eigentumsverhältnisse beauftragt wird, dessen Kosten alsdann zu seinen Lasten gehen.