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Kalte E-Mail Werbung als Werbeagentur

30. Januar 2023 17:17 |
Preis: 30,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Ich bin Inhaber einer Werbeagentur und überlege, persönliche E-Mails an Unternehmen (B2B) zu schicken, damit ich Ihnen bei Fotografie und Grafikdesign helfen kann. Da dieser Service für die Unternehmen grundsätzlich interessant ist, müsste die E-Mail Werbung ja rechtlich keine Risiken aufweisen, oder?

Ich würde in die E-Mails einen Link zu einem persönlichen Video einbauen, wo ich meine Idee an das Unternehmen erkläre. Jedes Video und jede Mail ist individuell, das Unternehmen kann also nicht davon ausgehen, dass ich es an hunderte Unternehmen schicke, da ich die Namen direkt anspreche.

30. Januar 2023 | 23:26

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Nein, dies ist leider nicht erlaubt. Es handelt sich dabei ganz klar um unzulässige Werbung. Es kommt nicht auf das potentielle Interesse an (zumal dieses immer vom Empfänger bestritten werden kann), sondern darauf, ob es schon einen geschäftlichen Kontakt gab oder zur Kontaktaufnahme aufgefordert worden ist. Mangelt es daran, so handelt es sich um rechtswidrige Werbung, die auch sehr häufig abgemahnt wird. Eine persönliche Ansprache ist ohne Relevanz für die Einstufung als Werbung.

Dennoch nehmen viele Agenturen dies in Kauf und schicken vielfach solche Werbung raus. Per E-Mail ist es aber unzulässig. Zulässig ist es hingegen die Firmen per Briefpost anzuschreiben. Dies klingt unlogisch, ist aber immer noch die herrschende Rechtsprechung.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt


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