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KFZ Kaufvertrag privat an privat

16. Juli 2012 13:43 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Habe im März meinen Passat für 1000,00 € an eine junge Frau verkauft. Kaufvertrag liegt vor. Da sie angab, nicht die Gesamtsumme zahlen zu können,da sie arme Studentin sei, habe ich mich auf 2 Raten à 500 € eingelassen; die erste sofort, die zweite sollte zum 15.04. überwiesen sein. Der KFZ Brief wurde nach der Ummeldung zurückgeschickt; ist nun also in meiner Hand. Die zweite Rate wurde bis heute nicht gezahlt; immer wieder fadenscheinige Ausreden und neue Fristen, die nicht eingehalten werden. Habe nun am 26.06. Mahnbescheid erlassen, zögere allerdings mit der Zwangsvollstreckung zurück, da für mich noch weitere Kosten entstehen und die Käuferin angab, eine Kontopfädung vom Finanzamt zu haben. Hätte es Sinn, den PKW zurückzufordern ? (1. bin ich im Besitz des KFZ Briefes und 2. bin ich bis zur vollständigen Bezahlung immer noch Besitzerin ?). Allerdings würde ich dabei den Wertverlust und die bis jetzt entstandenen Kosten in Rechung stellen bzw. abziehen.
Was raten Sie mir ?
Die 500 € abschreiben oder die Rückgabe des Fahrzeuges einzuklagen (stehe wahrscheinlich auf der Rangliste der Gläubiger ganz zum Schluss)

16. Juli 2012 | 14:28

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Ich rege an, dennoch eine Kontopfändung vorzunehmen. Sollte das Finanzamt tatsächlich das Konto gepfändet haben, wird das zuerst bedient. Es könnte also etwas dauern.

Sie können auch den Gerichtsvollzieher in die Wohnung der Gegenseite schicken, mit dem Auftrag, dort Wertsachen zu pfänden. Auch eine Taschenpfändung ist möglich (der Gerichtsvollzieher pfändet dann die Wertsachen in der Tasche der Gegenseite).

Zwar würden Ihnen dann auch Kosten entstehen, allerdings müßte die Gegenseite die Kosten tragen.

Die Rückgabe des Autos sollten Sie eher nicht einklagen, da Sie dann die bereits erhaltenen 500 € zurückgeben müßten und dann noch den Wertverlust berechnen müßten. Da Sie die noch nicht erhaltenen € 500 bereits als Vollstreckbaren Titel haben, wäre das wirtschaftlich und rechtlich ein Rückschritt.

Der Vollstreckungsbescheid ist 30 Jahre lang vollstreckbar, dementsprechend können Sie notfalls warten, bis die Gegenseite wieder zu Geld kommt. Allerdings wäre eine Kontopfändung dennoch die erste Wahl. Sie können auch einen zivilen Haftbefehl beantragen, damit kann man zahlungsunwillige Gegner gut beeindrucken (Haftbefehl nur beantragen, nicht vollstrecken!).

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


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