Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Ich rege an, dennoch eine Kontopfändung vorzunehmen. Sollte das Finanzamt tatsächlich das Konto gepfändet haben, wird das zuerst bedient. Es könnte also etwas dauern.
Sie können auch den Gerichtsvollzieher in die Wohnung der Gegenseite schicken, mit dem Auftrag, dort Wertsachen zu pfänden. Auch eine Taschenpfändung ist möglich (der Gerichtsvollzieher pfändet dann die Wertsachen in der Tasche der Gegenseite).
Zwar würden Ihnen dann auch Kosten entstehen, allerdings müßte die Gegenseite die Kosten tragen.
Die Rückgabe des Autos sollten Sie eher nicht einklagen, da Sie dann die bereits erhaltenen 500 € zurückgeben müßten und dann noch den Wertverlust berechnen müßten. Da Sie die noch nicht erhaltenen € 500 bereits als Vollstreckbaren Titel haben, wäre das wirtschaftlich und rechtlich ein Rückschritt.
Der Vollstreckungsbescheid ist 30 Jahre lang vollstreckbar, dementsprechend können Sie notfalls warten, bis die Gegenseite wieder zu Geld kommt. Allerdings wäre eine Kontopfändung dennoch die erste Wahl. Sie können auch einen zivilen Haftbefehl beantragen, damit kann man zahlungsunwillige Gegner gut beeindrucken (Haftbefehl nur beantragen, nicht vollstrecken!).
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
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