Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

KFZ-Kauf / Angaben zur Technik falsch

27. Februar 2025 21:56 |
Preis: 100,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo Rechtsanwälte,
Folgende Sachlage:
Ich habe kürzlich (vor ca. 2 Wochen) ein KFZ Ford Focus, BJ 2015, KM-Stand ca. 79800 km von privat erworben. Das Auto ist noch nicht auf mich zugelassen. Lt. Ford ist nach 10 Jahren bzw. 80000 km ein Wechsel des Zahnriemens vorzunehmen. Andernfalls droht Totalverlust durch Motorschaden. Der Verkäufer hat uns nun vor Zeugen sowie schriftlich per Whatsapp zugesichert, dass in dem fraglichen Auto kein Zahnriemen, sondern eine Steuerkette verbaut ist. In diesem Falle ist kein Austausch notwendig.
Ich bin nun im Vertrauen auf die Aussage des Verkäufers davon ausgegangen, dass eine Steuerkette verbaut ist, was aber nach Auskunft unserer FORD-Vertragswerkstätte NICHT der Fall ist. Es wird also ein Austausch des Zahnriemens notwendig (Kosten ca. 1300 €).
Unter diesen Umständen hätte ich das Fahrzeug nicht erworben und bin der Ansicht, dass durch die falschen Angaben des Verkäufers der Kaufvertrag nichtig ist bzw. der Verkäufer den Austausch des Zahnriemens zu veranworten hat. Eine diesbezügliche Nachfrage beim Verkäufer blieb ohne Erfolg.
Frage 1: wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten vor Gericht ein?
Frage 2: Kann ich das Auto während eines evtl. Gerichtsverfahrens anmelden und nutzen? In diesem Falle ist natürlich nur die Variante, dass der Verkäufer den Austausch des Zahnriemens finanziell zu übernehmen hat, sinnvoll.

MfG

27. Februar 2025 | 22:23

Antwort

von


(473)
Westerstr. 24
28857 Syke
Tel: 04242/5740585
Web: https://www.smart-advo.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Frage 1: Wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten vor Gericht ein?

Ihre Erfolgsaussichten vor Gericht könnten als gut eingeschätzt werden, da der Verkäufer Ihnen schriftlich zugesichert hat, dass das Fahrzeug mit einer Steuerkette ausgestattet ist, obwohl tatsächlich ein Zahnriemen verbaut ist. Diese falsche Angabe stellt einen Mangel dar, der Ihnen das Recht gibt, den Kaufvertrag anzufechten oder Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Der Bundesgerichtshof hat in einem ähnlichen Fall entschieden, dass der Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung regelmäßig die Erheblichkeit der Pflichtverletzung indiziert (vgl. BGH, Urt. v. 06.02.2013 – VIII ZR 374/11). Da Sie beweisen können, dass der Verkäufer Ihnen diese Zusicherung gemacht hat, stehen Ihre Chancen gut, dass der Verkäufer entweder den Austausch des Zahnriemens übernimmt oder Sie vom Kaufvertrag zurücktreten können.

Frage 2: Kann ich das Auto während eines evtl. Gerichtsverfahrens anmelden und nutzen?

Ja, Sie können das Auto während eines Gerichtsverfahrens anmelden und nutzen. Dies hat in der Regel keinen Einfluss auf Ihre rechtlichen Ansprüche. Es ist jedoch wichtig, dass Sie den Zustand des Fahrzeugs dokumentieren und alle relevanten Beweise sichern, um Ihre Ansprüche im Verfahren zu untermauern. Wenn Sie das Fahrzeug nutzen, sollten Sie darauf achten, dass keine weiteren Schäden entstehen, die Ihre Position im Rechtsstreit beeinträchtigen könnten. Zudem müssen Sie sich einen Nutzungsvorteil anrechnen lassen, falls Sie vom Kaufvertrag zurücktreten wollen. Wenn Sie allerdings lediglich eine Minderung des Kaufpreises geltend machen wollen, dann hat die Anmeldung keinerlei Nachteile.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

ANTWORT VON

(473)

Westerstr. 24
28857 Syke
Tel: 04242/5740585
Web: https://www.smart-advo.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Sozialrecht, Versicherungsrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Ausländerrecht, Insolvenzrecht, Familienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER