Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Situation ist sicherlich belastend und ich kann Ihren Unmut verstehen.
Grundsätzlich hat das Jugendamt die Aufgabe, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Dazu gehört auch, mögliche Gefährdungen abzuklären und hierzu geeignete Stellen zu befragen, wie auch den Kindergarten.
In Ihrem Fall scheint es jedoch, dass die Mitarbeiterin des Jugendamtes über das Ziel hinausschießt. Sie haben bereits umfangreich mit dem Jugendamt kooperiert und es liegen keine Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor.
Die Forderung nach Vorlage Ihres Urteils ist ungewöhnlich. Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, dem Jugendamt Ihr Urteil vorzulegen. Es könnte jedoch sein, dass die Mitarbeiterin des Jugendamtes aufgrund der Meldung der Polizistin weitere Informationen zu dem Vorfall einholen möchte.
Wenn Sie sich von der Mitarbeiterin des Jugendamtes belästigt fühlen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können sich an die Leitung des Jugendamtes wenden und Ihre Situation schildern. Eventuell kann ein Wechsel der Sachbearbeiterin erreicht werden. Dort können sie sich auch über die ihnen zugeteilte Sachbearbeiterin beschweren oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Jasmin Enzweiler
Wilhelmstraße 3
66663 Merzig
Tel: 068619932577
Web: https://rechtsanwaltskanzlei-enzweiler.de/
E-Mail:
Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler