Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Auffassung, dass bei jedem einzelnen Artikel die Versandkosten angegeben müssen, ist nicht richtig. Dieser Irrtum beruht wahrscheinlich auf einem aktuellen Urteil der OLG Hamburg (vom 03.02.2005, Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5%20U%20128/04" target="_blank" class="djo_link" title="OLG Hamburg, 03.02.2005 - 5 U 128/04: Entscheidungstitel "Versandkosten für ISDN-Karte"">5 U 128/04</a>), welches folgenden Leitsatz trägt:
"Nach der Preisangabenverordnung hat ein Internethändler auch die vom Käufer zu tragenden Versandkosten anzugeben. Die Angabe der Versandkosten muss dem Angebot oder der Preiswerbung eindeutig zugeordnet werden können sowie leicht erkennbar, deutlich lesbar und sonst gut wahrnehmbar sein. Hieran fehlt es in der Regel, wenn die Informationen zu den Versandkosten nur über einen Sternchenverweis und einen Link unter dem Stichwort „mehr Info“ erreichbar sind."
Ich darf insoweit Entwarnung geben und Sie auf die maßgebliche Norm aus der Preisangabenverordnung verweisen:
§ 1, Absatz 2:
"Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben,
1. dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und
sonstige Preisbestandteile enthalten und
2. ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.
Fallen zusätzlich Liefer- und Versandkosten an, so ist deren Höhe anzugeben. Soweit die vorherige Angabe dieser Kosten in bestimmten Fällen nicht möglich ist, sind die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann."
Damit ist Ihre bisherige Praktik nichbt zu beanstanden. Voraussetzung ist nur, dass immer eindeutig und leicht erkennbar ist, dass zu den Kaufpreisen der Artikel immer Versandkosten hinzukommen, die dann über einen leicht aufindbaren Link aufgeschlüsselt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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