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Jahresbonus ohne vollständige Zielvereinbarung

17. Februar 2025 10:29 |
Preis: 50,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


09:05

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frage bezieht sich auf die Auszahlung meines Jahresbonus.

Hier der Auszug aus meinem Arbeitsvertrag:
„Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich zu der in Abschnitt XY geregelten Vergütung (=Anmerkung: hier wird das Bruttojahresgehalt beschrieben) eine variable Jahressonderzahlung (Bonus), deren Höhe sich nach persönlichen und unternehmensbezogenen Kriterien bemisst. Die insoweit maßgeblichen Voraussetzungen sowie die einzelnen persönlichen und unternehmensbezogenen Kriterien werden in einer separaten Vereinbarung zu diesem Arbeitsvertrag festgelegt.
Der Bonus beträgt zwei Bruttomonatsgehälter, vorausgesetzt die Unternehmensziele des Arbeitgebers und die persönlichen Ziele des Arbeitnehmers werden jeweils zu 100% erreicht. Andernfalls, d.h. bei einer Zielerreichung von weniger als 100%, aber mindestens 80% sinkt der Bonus in dem gleichen prozentualen Verhältnis. Bei weniger als 80% besteht kein Bonusanspruch. Werden die Ziele zu mehr als 100% erreicht, steigt der Bonus in dem gleichen prozentualen Verhältnis. Die Zielerreichung ist auf 150% begrenzt."

Meine persönlichen Ziele für 2024 wurden erst im Juni 2024 mit mir vereinbart. In einem Termin wurden diese mit meinem Vorgesetzten besprochen und akzeptiert. Es gibt von der HR-Abteilung ein entsprechendes Formular, wo die persönlichen, aber auch Unternehmensziele eingetragen werden müssen.

Nun zu meiner Situation:
Auf diesem Formular wurden nur meine persönlichen Ziele eingetragen. Ich habe dieses Formular unterschrieben bei der HR-Abteilung abgeben müssen. Die Unternehmensziele sind in dem Formular nicht eingetragen gewesen, ebenfalls kenne ich bis heute die Unternehmensziele nicht, diese wurden nie mit mir kommuniziert. Ebenfalls habe ich das entsprechende Formular auch nie mit eingetragenen Unternehmenszielen und Unterschrift meines Vorgesetzten zurückerhalten. Meine persönlichen Ziele habe ich in 2024 zu über 100% erfüllt.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich dennoch mindst. 100% Anspruch auf meines Jahresbonus habe.

17. Februar 2025 | 11:00

Antwort

von


(3181)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrer Situation stellt sich die Frage, ob Sie trotz der fehlenden Kommunikation und Eintragung der Unternehmensziele Anspruch auf den vollen Jahresbonus haben. Der Arbeitsvertrag sieht vor, dass der Bonus von der Erreichung sowohl persönlicher als auch unternehmensbezogener Kriterien abhängt. Da die Unternehmensziele nicht mit Ihnen kommuniziert wurden und nicht im Formular eingetragen sind, könnte dies zu Ihren Gunsten ausgelegt werden.

1. Fehlende Unternehmensziele: Da die Unternehmensziele nicht festgelegt oder kommuniziert wurden, könnte argumentiert werden, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Festlegung dieser Ziele nicht nachgekommen ist. In einem solchen Fall könnte der Bonusanspruch nicht allein aufgrund der Nichterreichung dieser nicht kommunizierten Ziele verwehrt werden.

2. Erfüllung der persönlichen Ziele: Sie haben Ihre persönlichen Ziele zu über 100% erfüllt. Dies spricht dafür, dass Sie zumindest den Anteil des Bonus, der auf die persönlichen Ziele entfällt, beanspruchen können.

3. Verantwortung des Arbeitgebers: Wenn der Arbeitgeber die Unternehmensziele nicht festlegt oder kommuniziert, könnte dies als Versäumnis seinerseits gewertet werden. In ähnlichen Fällen hat die Rechtsprechung, wie im Kontext erwähnt, entschieden, dass der Arbeitnehmer nicht für das Versäumnis des Arbeitgebers benachteiligt werden sollte.

4. Möglicher Anspruch auf vollen Bonus: Da die Unternehmensziele nicht festgelegt wurden, kann mit guten Argumenten argumentiert werden, dass Sie Anspruch auf den vollen Bonus haben, da die Nichterfüllung dieser Ziele nicht Ihnen anzulasten ist.

Es wäre ratsam, den Arbeitgeber schriftlich auf die Situation hinzuweisen und den Bonusanspruch geltend zu machen, unter Verweis auf die Erfüllung Ihrer persönlichen Ziele und die fehlende Kommunikation der Unternehmensziele.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 14. April 2025 | 08:46

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Dazu noch eine Rückfrage.

Für 2022 und 2023 hatte es die Firma jeweils "vergessen", Zielvereinbarungen zu setzen. Daher wurde den Mitarbeitern ein Monatsgehalt als Ausgleich angeboten. In beiden Jahren hatte ich dies unterschrieben und angenommen. Für 2024 möchte ich das aber nicht mehr, da sie es sonst nie lernen und ich sie nicht erneut damit durchkommen lassen möchte. Ich weiß nun, dass wieder ein Bruttomonatslohn angeboten werden soll für 2024.

Meine Frage ist nun: ich habe für 2024 schriftlich 150% persönliche Ziele erreicht. Kann ich daher die 2,5 Monatsgehälter als Bonus verlangen, wie es in meinem Arbeitsvertrag steht bei 150% Zielerreichung?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. April 2025 | 09:05

Sehr geehrter Fragesteller,

basierend auf den Informationen aus dem Kontext und Ihrer Schilderung haben Sie gute Argumente, um die 2,5 Monatsgehälter als Bonus für 2024 zu verlangen. Hier sind die wesentlichen Punkte:

1. Fehlende Unternehmensziele: Wie erwähnt, haben Sie einen Anspruch auf Festlegung der Ziele. Wenn der Arbeitgeber es versäumt, diese Ziele zu setzen, kann dies zu Ihren Gunsten ausgelegt werden. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil (12.12.2007, AZ 10 AZR 97/07) entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch bestehen kann, wenn der Arbeitgeber schuldhaft versäumt hat, eine Zielvorgabe zu erstellen.

2. Erfüllung der persönlichen Ziele: Sie haben Ihre persönlichen Ziele zu 150% erreicht. Da die Unternehmensziele nicht festgelegt wurden, könnte argumentiert werden, dass Sie Anspruch auf den vollen Bonus haben, der für eine 150% Zielerreichung vorgesehen ist, also 2,5 Monatsgehälter.

3. Vorherige Praxis: In den Jahren 2022 und 2023 wurde Ihnen ein Monatsgehalt als Ausgleich angeboten, was Sie angenommen haben. Diese Praxis könnte als Anerkennung des Versäumnisses des Arbeitgebers gewertet werden, die Zielvereinbarungen zu setzen. Für 2024 möchten Sie jedoch den vollen Bonus gemäß Ihrer Zielerreichung beanspruchen.

4. Rechtliche Grundlage: Die Rechtsprechung, wie im Kontext erwähnt, sieht vor, dass bei Unklarheiten oder Versäumnissen des Arbeitgebers die Auslegung zu Lasten des Arbeitgebers gehen kann (§ 305c Abs. 2 BGB).

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

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