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Ist eine falsche Auftragsbestätigung, die bestätigt wurde, wirksam?
11. Mai 2020 11:13
|
Preis:
25,00 €
|
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Kurz und knapp:
A bestellt bei B schwarze Farbe, die produziert und an Fenster gemalert werden soll.
B bestätigt statt schwarzer Farbe, grüne Farbe und schickt eine diesbezügliche Auftragsbestätigung an A mit der Bitte um technische Freigabe.
A nimmt eine Änderung an der Ab dahingehend vor, dass statt 5 Fenster, nunmehr 7 Fenster gemalert werden sollen und gibt die AB im Übrigen frei.
Nach Produktion und Lieferung der Farbe, die nunmehr angestrichen werden kann, teilt A mit, dass die Farbe fehlerhaft sei weil sie nicht der bestellten Farbe entspreche. Die AB sei unwirksam, weil sie nicht der Anfrage entspreche.
Wie ist die Rechtslage?
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Sehr geehrter Ratsuchender,
es ist richtig, dass die Änderung der AB eine Ablehnung, verbunden mit einem neuen Angebot darstellt.
Dieses neue Angebot ist aber angenommen worden:
Denn durch Herstellung und Lieferung der Farbe wurde dieses geänderte Angebot angenommen.
Da eine Schriftform nicht Wirksamkeitserfordernis ist, reicht die Annahme durch konkludentes Verhalten. Es liegt also ein wirksamer Vertrag vor.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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