Online Einkäufe eines Minderjährigen
vom 31.3.2025
für 47 €
beantwortet von
Guten Morgen, unser Sohn geb. 06.10.2008 hatte letztes Jahr im Playstation Netzwerk ohne unsere Erlaubnis Online Einkäufe getätigt. Zu diesem Zeitpunkt war er noch 15 Jahre alt. Somit waren die Einkäufe unwirksam, da sie von einem minderjährigen ohne Erlaubnis der Eltern durchgeführt wurden. Sie überschreiten auch den Taschengeldparagrafen, da er fast sein komplettes Konfirmationsgeld auf den Kop ...