Haftungsausschluss aus Firma
vom 24.6.2008
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Kai-Uwe Dannheisser / Hamburg
Zwei deutsche Staatsangehörige sind alleinvertretungsberechtigte Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft schweizer Rechts im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Person 1 will nicht mehr für Handlungen von Person 2 haftbar gemacht werden können. Das heißt m.E. die Gesellschaft auflösen oder aus der Gesellschaft austreten. Person 1 besitzt auch keinen Wohnsitz mehr in der Sc ...