Sehr geehrter Ratsuchender,
Nein, es bestehen keine Regelungen, wonach Sie die Stelle bei der Konkurrenz nicht annehmen dürfen oder Ihnen aus der Annahme der Stelle rechtliche Nachteile entstehen.
Insbesondere gibt es keine Möglichkeit, ein etwa bestehendes vertragliches Wettbewerbsverbot auf eine andere Person auszudehnen.
Im Übrigen gilt für Ihre Lebenspartnerin und für Sie ebenso wie für jeden Arbeitnehmer auch die Pflicht gegenüber dem jeweiligen Unternehmen zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen.
Solange Sie also die Verschwiegenheitspflicht wahren, kann Ihnen eigentlich rechtlich nichts passieren, wobei es natürlich gut sein kann, dass Ihre Tätigkeit bzw. die Ihrer Lebensgefährtin von dem jeweiligen anderen Unternehmen mit Argwohn betrachtet wird.
Gleichwohl sind Sie hier nicht verpflichtet, Angaben zu dem Beruf und dem Arbeitgeber Ihrer Lebenspartnerin zu machen.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Bei Unklarheiten nützen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram Geyer
Rechtsanwalt
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