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Ineffektive Reparaturaufträge an unserem Geschäftsdrucker

6. Mai 2018 11:19 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


18:18

In der Vergangenheit haben wir eine Vielzahl an kostenpflichtigen Reparaturaufträgen (Ersatzteile und Arbeitszeit + Anfahrtskosten) an einen Kyocera-Vertragshändler erteilt, um häufige Papierstaus unseres Geschäftsdruckers (Fehlercode "6310 im Druckerdisplay) zu beheben. (Das Gerät haben wir am 20.02.2017 ursprünglich über eBay als gebrauchtes Gerät von einem anderen Händler gekauft. Das Gerät wurde ohne Gewährleistung und ohne Garantie gekauft.)

Dem Kyocera-Vertragshändler fiel nichts mehr ein und er reagierte nicht mehr auf unsere Reparaturanfrage wg. "6310-Fehlercodes" (Papierstau). Wir haben dann einen neuen gebrauchten Finisher für den Drucker gekauft und das Problem trat nicht mehr auf.

Neulich trat ein neues Problem auf (Resttoner sammelte sich im Papierfach an). Im Druckerdisplay erschien der Fehlercode "C 2810 - Gerätefehler). Daraufhin haben wir wieder den Kyocera Vertragshändler gerufen.

Der Händler teilte uns mit: "der Toner stammt aus dem Resttonerbereich. Es sollten das Transferbelt und die Wastetonerunit erneuert werden. Die Reparatur würde ca. 500.-€ +MwSt kosten." Wir haben den Reparaturauftrag / Austauschauftrag erteilt.

Wir haben parallel dazu Kyocera direkt konsultiert. Kyocera teilte uns mit: "Der Motor des Waste Toner Box ist beschädigt. Tritt der Fehler weiterhin auf, muss ein Techniker den Motor, das Getriebe oder die Ansteuerung prüfen."

Nachdem der Kyocera Vertragshändler vor ort den Reparaturauftrag ausgeführt hat, erschien wieder der selbe Fehlercode im Druckerdisplay. Daraufhin haben wir folgende Antwort des Kyocera Vertragshändlers erhalten:

"Herr XYZ hat soeben mit Kyocera zwecks des Fehlers telefoniert. Anscheinend ist das Mainboard defekt, welches dann wiederrum den Waste-Toner-Motor beschädigt hat. Jetzt müssen wir nochmals den Motor und das Board tauschen.

Beides zuammen liegt nochmals bei netto 391,-- Euro. Hier ist noch keine Anfahrt und keine Arbeitszeit dabei! Und wir wissen nicht, was noch auf uns zu kommt.Gehen Sie allein bei der Arbeitszeit von ca. 4 Stunden aus a 75,-- Euro, allerdings
Kann es auch länger dauern!

Für Sie einmal zum Verständnis, diese Maschinen, die Sie über SOS kaufen,werden auf Grund von Mängeln, Altersschwäche, Laufleistung aussortiert. Sie sollten solche Geräte NICHT kaufen."

Meine Fragen:

1.Kann ich einen Teil der Arbeitsstunden, die in Verbindung mit dem Fehler 6310 (Papierstaus im Finisher) zurückverlangen, weil der Kyocera Vertragshändler zwar viele Ersatzteile im Drucker bzw. im Finisher ausgetauscht hat, aber das Problem nie gelöst hat. Wir haben dann den ganzen Finisher anderweitig gekauft und ab dann gab es keine Papierstaus mehr.

2. Kyocera Vertragshändler möchte nochmal das gleiche für die Waste Toner Box Reparatur, die das Problem verursacht, uns berechnen . Ist das rechtens?

Zur Info: Weder auf der Rechnung, auf dem Servicebericht noch auf der Website des Kyocera Vertragshändlers wird auf eigene AGB hingewiesen. Ist das in unserem Fall ein Vorteil für uns?

Danke im voraus.

MK






6. Mai 2018 | 11:53

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

das Zurückverlangen von Arbeitsstundenentgelt kann nur dann erfolgen, wenn dem Techniker ein Verschulden bewiesen werden kann, er also die Ursache bei verständiger Würdigung hätte gleich erkennen können. Gleich verhält es sich bei dem Wastetoner und der Frage, ob das Mainboard hätte als defekt gleich erkannt werden können.
Diesbezüglich müssten Sie daher einen Techniker befragen, wie wahrscheinlich das ist. Die rechtliche Folge ist dann wie beschrieben und eindeutig, dass Sie dann das Geld erstattet bekommen.

Hinsichtlich der AGB ist zu sagen, dass diese sodann nicht als einbezogen gelten und in der Regel dies von Vorteil ist, weil dann die gesetzlichen Regelungen der betreffenden Punkte gelten.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 6. Mai 2018 | 13:20

Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmeyer,

vielen Dank für Ihre Antwort. Aber auf meine zweite Frage sind Sie gar nicht eingegangen.

"2. Kyocera Vertragshändler möchte nochmal das gleiche für die Waste Toner Box Reparatur, die das Problem verursacht, uns berechnen . Ist das rechtens?" Die Reparatur besteht aus 2 Teilen, dem Arbeitsaufwand und die Kosten für die Ersatzteile.
Er räumte mir beim Einbau ein, dass er genau diese Ersatzteile noch nie ausgetauscht habe und er hoffe, dass das Problem erledigt ist.

(Laut Kyocera Hotline haben die Ersatzteile 2 Jahre Garantie.)

Vielen Dank.




Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Mai 2018 | 18:18

Sehr geehrter Fragesteller,

ich habe es jetzt so verstanden, dass die zuvor berechneten Teile noch nie ausgetauscht wurden. In diesem Fall müssen Sie die zweite Rechnung natürlich nicht bezahlen und können mit der vorherigen Bezahlung aufrechnen, schriftlich zur Dokumentation und unter Bezugnahme auf die Aussage.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

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