Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes im Verhältnis zu Ihrem Einsatz wie folgt beantworten möchte.
Gemäß § 1589 Abs.1, S.1 BGB
sind Perseonen, deren eine (Person) von der anderen (Person) abstammt, in gerader Linie verwandt.
Ihre Abstammung von Ihrem Vater schließt die geradlinige Abstammung von Ihrer Oma nicht aus.
Die Verwandtschaft in gerader Linie besteht zwischen allen Glieder der folgenden Kette auf- und absteigend: Großeltern --> Eltern --> Kind --> Enkel usw..
Somit sind Sie als Enkelkind in gerader Linie zu Ihrer Großmutter verwandt.
Zur Verdeutlichung wird noch folgendes ergänzt:
Das Gegenstück zur Verwandtschaft in gerader Linie ist die Verwandtschaft in der Seitenlinie, die z.B. zwischen Geschwistern besteht. (Nach § 1589 S.2 BGB
sind Persoen (Geschwister) in der Seitenlinie verwandt, die gemeinsam von einer Dritten Person (Mutter, Vater) abstammen.
Es sei noch der Hinweis erlaubt, dass die rechtliche Einschätzung ausschließlich auf den von Ihnen mitgeteilten Tatsachen beruht und dass durch das Hinzufügen oder Weglassen von weiteren tatsächlichen Angaben die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen kann.
Mit freundlichen Grüßen
C. Tischendorf
Rechtsanwältin
Grietgasse 22
07743 Jena
Tel: 03641 47 87 808
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