Guten Tag,
im Rahmen einer familiären Immobilienübertragung ergibt sich folgende Frage.
Meine Großeltern haben zwei Kinder.
Vor 16 Jahren haben die Großeltern in Ihrem Testament festgehalten, dass das selbstgenutzte Einfamilienhaus bei deren Ableben auf eines Ihrer Kinder (meinen Vater) übergeht.
Das zweite Kind wurde bereits im Rahmen einer früheren Immobilienfinanzierung umfangreich unterstützt, sodass hier kein Vermögen übertragen werden soll.
Vor etwa 10 Jahren wurde das EFH der Großeltern bereits an meinen Vater überschrieben, eine Änderung im o.g. Testament wurde nicht vorgenommen.
Das Objekt soll nun per Schenkung durch meinen Vater auf mich übergehen.
Das Testament der Großeltern wurde weiterhin nicht angepasst.
Kann bei Versterben der Großeltern und Sichtung des Testaments ein Konflikt mit der dann bereits an den Enkel übertragenen Immobilie entstehen?
Für eine abschließende Beantwortung muss selbstverständlich der genaue Wortlaut des Testaments bekannt sein.
Anhand Ihrer Angaben kann es - bei Versterben der Großeltern - (wegen der abgelaufenen 10 Jahre Jahre) nicht zu einem Konflikt mit der / über die Immobilie kommen, da die Großeltern - trotz der Regelungen im Testament - darüber verfügen durften.
Der Vater darf - vorbehaltlich etwaiger Eintragungen im Grundbuch - das Grundstück verschenken.