Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei dem umfangreichen Angebot an kostenlosen Büchern, die es ansonsten nur kostenpflichtig zum Download gibt, wird man davon ausgehen müssen, dass das Angebot nicht von der Einwilligung der Urheber oder sonstigen Rechteinhabern gedeckt ist. Das Herunterladen von einer solchen offensichtlich rechtswidrigen Quelle stellt daher eine Urheberrechtsverletzung dar, auch wenn es nur zu privaten Zwecken erfolgt. Reine Downloads, bei denen nicht wie bei Filesharing gleichzeitig auch die Datei anderen per Upload zur Verfügung gestellt wird, werden aber in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt. Höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Rechteinhaber zivilrechtliche Ansprüche im Rahmen einer anwaltlichen Abmahnung geltend macht. Allerdings ist es bei einer solchen Schattenbibliothek schwierig, an die IP-Adressen oder sonstige persönliche Daten der Personen zu kommen, die dort einen Download gemacht haben, weshalb mir persönlich noch keine entsprechenden Abmahnungen bekannt sind. Ich schätze das Risiko von rechtlichen Konsequenzen daher eher niedrig ein, muss aber wegen der eindeutigen Urheberrechtsverletzung von der Nutzung der Seite abraten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Rechtsanwalt Jan Wilking
Sehr geehrter Herr Wilking,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte gern folgendes nachfragen. Können Sie bitte kurz erklären was eine anwaltliche Abmahnung ist, und warum Sie es für schwierig halten an die IP-Adressen bzw. die persönlichen Daten der Leute zu kommen die auf der Seite einen Download gemacht haben? (Heutzutage wird doch alles geloggt und gespeichert.)
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Anwaltliche Abmahnung bedeutet, dass der Rechteinhaber Anwälte einschaltet, um die Rechtsverletzer auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Die Schwierigkeit der Rechtsverfolgung sehe ich hier darin, dass der bzw. die Betreiber der Schattenbibliothek schwer greifbar sind und reine Downloads schwerer protokollierbar sind als gleichzeitige Uploads beim klassischen Filesharing.
Mit besten Grüßen