ICSI Selbstzahlerversuch angerechnet?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir (w 34 Jahre und m 35 Jahre) sind seit zwei Jahren in einer Kinderwunschbehandlung. Nach ausführlicher Diagnostik (Azoospermie) ist seit Januar 2014 klar, dass sich unser Kinderwunsch nur per ICSI realisieren lassen wird.
Im Frühling diesen Jahres haben wir dazu bei unseren Krankenkassen (w gesetzlich TK, männlich privat HUK) die entsprechenden Anträge zur Kostenübernahme gestellt. Da wir aber nicht so lange warten wollten, bis über die Kostenübernahme entschieden wurde, haben wir einen ersten Versuch als Selbstzahler (ca. 7.200€ Behandlungskosten) bestritten.
Parallel lief die Kostenübernahme-Anfrage bei beiden Krankenkassen. Beide Kassen haben jetzt die Übernahme der Kosten für die jeweils versicherte Person bestätigt, allerdings wird diese nur noch für zwei weitere Behandlungszyklen gewährleistet.
Jetzt meine Frage: Ist es zulässig, einen komplett in Eigenleistung bestritten Versuch der künstlichen Befruchtung auf die gesetzlich bzw. vertraglich Anzahl der Kostenübernahmen anzurechnen? Und falls nicht, gibt es hierzu entsprechende Rechtsprechung?
Vielen Dank!
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