Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
wir mussten wegen Zeitmangel unseren Zwergpinscher, 3 Jahre alt, abgeben. Am letzten Samstag war jemand hier und nahm die Hündin gegen eine Schutzgebühr von 150 Euro mit. Der Kontakt kam über Ebay Kleinanzeigen zustande. Heute erreicht uns die Nachricht, dass die Hündin Zahnstein hätte, dieser entfernt werden müsse, und wir die Kosten zu tragen haben.
Wie sollen wir hier reagieren? Müssen wir hier sämtliche Kosten übernehmen, oder gilt das Recht "gekauft wie gesehen"? Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Es kommt entscheidend auf die Vertragsvereinbarungen an. Wenn sie den Hund als gesund oder vollkommen in Ordnung beschrieben haben, weicht der Hund von der vereinbarten Beschaffenheit ab. Wenn sie die Gewährleistung ausgeschlossen haben können sie wiederum die Ansprüche zurückweisen. Letztendlich müssten die Käufer ihnen den Hund zur Nacherfüllung zumindest vorübergehend zurückgeben, so dass sie einen möglichst günstigen Tierarzt aufsuchen können (wenn sie das wollen). Wenn die Käufer jedoch den Tierarzt einfach schon beauftragt haben und ihnen die Rechnung präsentieren, können sie die Ansprüche jedoch auch zurückweisen. Die Selbstvornahme der Mangelbeseitigung ist im Kaufrecht ohne Fristsetzung nämlich nicht möglich.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen.