Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Hospitation in der Grundschule

17. Januar 2023 10:44 |
Preis: 49,00 € |

Schule, Hochschule, Prüfungen


Beantwortet von


16:09

In der Grundschulklasse meiner Tochter gibt es regelmäßige Gewalt. Auch meine Tochter ist betroffen und wird angegriffen (Schläge, Tritte, etc.). An der Klassensituation ändert sich nichts. Ich würde mir gerne selber ein Bild davon machen und in der Klasse hospitieren.

Mich würde die rechtliche Lage interessieren. Muss man einem Hospitations-Wunsch zustimmen? Gibt es hier von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen? Oder darf man - nach Vorankündigung bei dem Klassenlehrer / der Schulleitung - hospitieren, um sich selbst ein Bild zu machen?

17. Januar 2023 | 11:24

Antwort

von


(3181)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach meiner Recherche gibt es diese Möglichkeit in keinem Bundesland.

Es besteht zudem kein rechtlicher Anspruch dahingehend.

Das ist so nicht vorgesehen.

Es gibt aber jedoch andere Möglichkeiten, insbesondere dass man sich an die Schulleitung wendet bzw. sich an die untere Schulaufsichtsbehörde bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung.
Dieser hat dann von Amts wegen entsprechende Ermittlungen einzuleiten.

Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden.

Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 17. Januar 2023 | 11:33

Ich habe gelesen, dass für eine Hospitation die Grundlagen aus § 2 Abs. 5 SchulG sowie die §§ 7 (Abs. 4 Satz 2) und 9 der GrundschO gelten. § 2 Abs. 5 SchulG garantiert den Eltern einen „Anspruch auf Teilnahme am Unterricht" [Hospitation] sowie „an schulischen Veranstaltungen ihres Kindes". Oder ist das nicht korrekt?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Januar 2023 | 16:09

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Gut, aber das wird nicht zum Ziel führen. Eine schulische Hospitation ist der (NUR einzelne) Besuch im Unterricht mit dem Ziel, etwas über den Unterrichtsbetrieb und den Schulalltag der Kinder zu erfahren. Das ist von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. Schreiben Sie mir bitte per E-Mail nochmals Ihr Bundesland per E-Mail und ich ergänze hier meine Antwort.

Sie beziehen sich auf das Recht in Rheinland-Pfalz nach meiner Recherche.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

(3181)

Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER