Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
Es ist nicht möglich, ohne Absprache eine neue Honorarvereinbarung über einen Stundensatz von 250 Euro zzgl Vorschuß von 800 Euro zu fordern. Sie sollten die Vollmacht auf keinen Fall unterschreiben.Ausserdem kann der Anwalt eine Rückmeldung nicht von einer Zahlung abhängig machen.
Sie können Ihre Unterlagen grundsätzlich zurückverlangen.Jedoch wird der Anwalt sicherlich etwas für das Durcharbeiten der Akten berechnen.
Ich würde Ihnen empfehlen, dem Anwalt mitzuteilen, dass der Ihnen zugesandte Brief nicht Ihren Vereinbarungen entspricht und Sie diesbezüglich nicht bereit sind, die Vollmacht zu unterschreiben und das Geld zu zahlen. Verlangen Sie Ihre Unterlagen heraus.
Wenn er dies von einer Zahlung abhängig macht, würde ich Ihnen empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen, der sich dieser Sache annimmt bzw. wenigstens die Höhe der Gebühren, die der Anwalt für die Durchsicht der Akten verlangt, zu überprüfen. Dies kann auch der Anwalt machen, den Sie nun für die strafrechtliche Angelegenheit mandatieren. Hierfür stehe ich Ihnen auch gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Bitte beachten Sie, dass sich auf Grund von Umständen , die der Bearbeiterin nicht bekannt sind, eine andere rechtliche Beurteilung ergeben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin
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